Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden auf Anfrage der LINKEN im Sächsischen Landtag
Pressemitteilung
der Linksfraktion
Eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/14626) des Dresdner Landtagsabgeordneten André Schollbach (DIE LINKE) hat jetzt ergeben, dass gegen Teilnehmer und Redner von PEGIDA-Versammlungen in Dresden durch die Staatsanwaltschaft bislang 198 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. In ihrer Antwort listet die Staatsregierung sämtliche Sachverhalte, den jeweiligen Straftatbestand sowie den aktuellen Stand des Verfahrens auf.
Der Beantwortung der Kleinen Anfrage liegt eine Sonderauswertung der Polizeidirektion Dresden zugrunde. Denn Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen von „PEGIDA“ werden laut Staatsregierung im Polizeilichen Auskunftssystem nicht separat erfasst und können daher nicht automatisiert ausgewertet werden.
Unter den genannten 198 Ermittlungsverfahren befinden sich jeweils 25 Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Weiterhin wurden 18 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und elf Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Zudem gab es Ermittlungsverfahren wegen Raubes, Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Dazu erklärt der Dresdner Landtagsabgeordnete André Schollbach:


(((Buntes Dresden))) 








