Die Einsicht
Dialogische Mitteilungen
aus Wittenberg
Nr. 83 vom 20.12.2025
Der schweizerische ehemalige Oberst und Sachbuchautor Jacques Baud ist vonder EU auf eine Sanktionsliste gesetzt worden, weil er angeblich „russischePropaganda“ und „Verschwörungstheorien“ verbreitet habe. Brüssel bestraft ihnohne Gerichtsverfahren, ohne rechtliches Gehör, ohne Rechtsmittel. Ihm droht dieAusweisung aus seinem Wohnort Brüssel, die Beschlagnahme seiner Konten undweitere Maßnahmen. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Dr. iur. Wilhelm Rettler.
Die Einsicht: Was bedeutet das Wort Sanktion?
HerrRettler: Wörtlich übersetzt heißt es Strafe. Wir kennen das Wort Sanktion aus entsprechenden Maßnahmen gegen Russland. Es handelt es sich dabei um kriegerische
Handlungen der EU außerhalb von Kampfmaßnahmen.
DieEinsicht: Wie sieht es bei Sanktionen gegen Menschen aus?
HerrRettler: Seit hunderten von Jahren gilt in allen zivilisierten Staaten ein Strafrecht mit elementaren Grundsätzen. Einer dieser Grundsätze ist „nulla poena sine lege“, heißt, keine Strafe ohne Gesetz. Herr Baud hat zum Ukrainekrieg andere Positionen als die EU. Es steht nirgends, dass das verboten wäre. Das Vertreten von „Verschwörungstheorien“ ist auch
nicht verboten. Der Vorwurf ist ohnehin unsinnig. Theorien sind entweder richtig oder falsch. Wenn einem eine bestimmte Theorie nicht gefällt, dann ist es ihm unbenommen, sich ihr kritisch auseinanderzusetzen. Die Aussagekraft des Vorwurfs „Verschwörungstheorie“ ist
substanzlos und erschöpft sich, in der Diffamierung des Gegners. Die Anwendung von Strafen gegen politische Gegner ist ein fundamentaler Bruch mit der abendländischen Strafrechtskultur. Hier hätte ein Aufschrei durch die Medien gehen müssen. Es geht ja nicht nur um elementare Strafrechtsgrundsätze, sondern auch um das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit.
DieEinsicht: Sind ihnen weitere Fälle von Sanktionen gegen Menschen bekannt.
HerrRettler: Ja, da gibt es die Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper, die von der EU mit
entsprechenden Vorwürfen wie Jacques Baud sanktioniert worden sind und jetzt im russischen Exil leben. Sie dürfen nicht nach Deutschland zurück.
DieEinsicht: Wie weit kann die Verfolgung von unliebsamen Meinungen in Deutschland gehen?
HerrRettler: Wir bewegen uns auf totalitäre Verhältnisse zu. Um beim Ukrainekrieg zu bleiben, es hat sich eine verbindliche Sprachregelung herausgebildet, wonach es sich um einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ handelt.
DieEinsicht: Na, das stimmt ja auch, oder?
HerrRettler: So wird es in der Tat überwiegend gesehen. Es gibt aber Stimmen, die einen
Rechtfertigungsgrund auf Seiten Russlands bejahen.
DieEinsicht: Können Sie das näher ausführen.
HerrRettler: Das geht hier schon aus Platzgründen nicht. Ich könnte mich auch selber der Strafverfolgung oder Sanktionierung aussetzen, wenn ich nur die entsprechenden
Rechtsauffassungen wiedergäbe, auch wenn ich mich ihnen nicht anschließen würde. Ich kann sogar noch weiter gehen und fragen, ob man für die Bemerkung, dass es
unterschiedliche juristische Beurteilungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit / Rechtswidrigkeit
des russischen Einmarschs in die Ukraine geben kann, belangt werden könnte.
DieEinsicht: Und, sehen Sie diese Gefahr?
HerrRettler: Einstweilen vertraue ich noch auf den Rechtsstaat. Die Tendenz geht aber in Richtung von Denkverboten: Wer das falsche denkt, wird bestraft.
DieEinsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Verantwortlich: Dr. Wilhelm Rettler,
Bachstraße 22, 06886 Lutherstadt
Wittenberg, Druck: Eigendruck.
Änderungen verboten. Zuschriften und Bestellungen an
whrettler@web.de. Kosten entstehen
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Ohne Dr. Rettler in jeder Hinsicht zustimmen zu müssen, habe ich bei Copilot um Hilfe gebeten, was die Persönlichkeit des Oberst Baud anbetrifft: