In der heutigen Sächsischen Zeitung (Ausgabe ..., S. 21, http://www.sz-online.de/ nachrichten/in-letzter-minute- vor-abschiebung-gerettet- 3532813.html) stand ein warmherziger Artikel mit der Überschrift "In letzter Minute vor Abschiebung gerettet". Die in Meißen vorbildlich integrierte Familie Queslati saß schon im Flieger, als sich das Blatt wendete. Solidarische Bürger hatten noch gestern alles versucht, das eingeleitete Verfahren rückgängig zu machen. Monika Graff und ihre Tochter waren dabei, als sich Meißner Einwohner mit vielen Emotionen u.a. vor der Polizeidienststelle für die Flüchtlingsfamilie einsetzten. Ein Hoffnungsblick für Humanismus und menschliche Güte.
Das genaue Gegenteil davon wird deutlich, wenn man eine E-Mail von Jürgen Gansel (NPD) liest:
Andreas Graff
G. Dietmar Rode
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"Meißen: Asyl-Lobbyismus siegt über Rechtsstaatlichkeit und verhindert Scheinasylanten-Abschiebung ins Urlaubsland Tunesien! Es sah nach einem letzten Aufflackern funktionierender Rechtsstaatlichkeit in einer Zeit systematischer Missachtung des deutschen Asylrechts durch die Herrschenden aus. Am Donnerstagmorgen sollte die tunesische Scheinasylanten-Familie Oueslatis aus Meißen endlich abgeschoben werden. Durch den massiven Einsatz örtlicher Asyl-Lobbyisten und politischer Einwanderungsideologen wurde die Abschiebung in letzter Minute verhindert und die Familie wieder aus dem Flugzeug geholt. Jetzt ist die fünfköpfige Familie wieder in Meißen und wird über ihre Facebook-Seite in die Welt hinausposaunen, dass sich dieser „Staat“ noch nicht einmal an seine eigenen (!) Ausländergesetze hält und niemand abgeschoben wird, der es illegalerweise erst einmal hierher geschafft hat. Ein dunkler Tag für Meißen, Deutschland und den Rechtsstaat!"Wer die Probleme unserer Zeit mit warmem Herzen und klarem Verstand betrachtet, den wird diese Sprache und diese Grundhaltung anwidern. Hass, Zynismus, Nationalismus und verfälschte Darstellung rechtsstaatlicher Grundsätze sind typisch für diese Partei. Und da fällt uns ein, dass das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2017 sein Urteil im NPD-Verbotsprozess sprechen wird.
Andreas Graff
G. Dietmar Rode
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