informiert Kreisrat Dr. G. Dietmar Rode
Neben der aktuellen Berichterstattung zum Jobcenter werden am 22. September der Eingliederungsplan für Langzeitarbeitslose 2012 und die finanzielle Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen für das Haushaltsjahr 2011 den meisten Diskussionsstoff bieten.
In diesem Zusammenhang dürfte es aber auch interessant sein, wie es mit der Berechnung der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger weiter geht. Aus anderen sächsischen Landkreisen gibt es Informationen darüber, dass neue Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete und die kalten Betriebskosten bei Grundsicherung festgelegt wurden. Dagegen gibt es rechtliche Bedenken. Und das würde für viele Betroffene auch in unserem Landkreis bedeuten, dass sie weniger Geld für die Miete erhalten. Die Fraktion DIE LINKE wird das genau hinterfragen, um sich gegen Ungerechtigkeiten einzusetzen und gegebenenfalls in Widerspruch gehen.
Um bei den Lesern keine falschen Hoffnungen zu wecken, das Thema"Kosten der Unterkunft" steht nicht auf der Tagesordnung. Wir wurden aber als Ausschussmitglieder dringenst gebeten, uns nach dem Stand der Neuberechnung zu erkundigen. Dies werden wir tun und darauf achten, dass nicht Dinge geschehen, die wir nicht mittragen können.
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