Pressemitteilung
der Landtagsfraktion DIE LINKE.Sachsen
Rico Gebhardt:
Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) lehnte das Verlangen der
Dr. Matthias Rößler ist kein dilettantischer Anfänger, sondern seit 1990 Polit-Profi der sächsischen CDU https://de.wikipedia.org/ wiki/Matthias_Rößler |
Linksfraktion ab (nach Paragraph 91 der Geschäftsordnung des Landtags), vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Parlamentssitzung eine Erklärung zu den ungeahndeten extremen Ausfälligkeiten aus der CDU-Fraktion gegen Abgeordnete der LINKEN abzugeben. Dazu erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
"Die Weigerung des Landtagspräsidenten, dem wir den Text der Erklärung wunschgemäß rechtzeitig haben zukommen lassen, ist höchst befremdlich. Damit setzt er sein selbstherrliches und anmaßendes Vorgehen, gepaart mit offenkundiger Hilflosigkeit beim Umgang mit elementaren Grundsätzen des Parlaments, in dieser Sache fort. Er verpasste damit auch die letzte ihm gegebene Chance, die Belastung des Landtags durch die von ihm nichtgeahndeten verleumderischen Beleidigungen von Abgeordneten der Linksfraktion aus der Welt zu schaffen. Mir ,großzügig' anzubieten, dass ich nach der Änderung meiner Erklärung am Ende der heutigen Tagesordnung diese Erklärung vortragen dürfe, sehe ich als Willkür durch den Präsidenten des Landtagesan."
Zum Text der Erklärung bitte hier anklicken.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
gern und oft nennen wir selbst dieses Parlament ein "Hohes Haus". Was sich aber in der Aktuellen Debatte zum Thema: "Mit der Braunkohle als Brückentechnologie den Strukturwandel gestalten - die Lausitz braucht Zukunft und keine Gewalttäter" im Maiplenum von Seiten der CDU-Fraktion hier
abspielte, war ein Tiefpunkt der Diskussionskultur. Da wurden - nicht nur nach unserer Wahrnehmung - verleumderische Beleidigungen über Abgeordnete meiner Fraktion ausgekippt, die im Stil dem rituellen Geschrei gewisser Aufläufe auf Sachsens Straßen in nichts nachstehen.
Abgeordnete meiner Fraktion wurden als "Krawallbrüder", "Partisanen", "Terroristen" und Straftäter bezeichnet. Ungeachtet dessen sah die CDU-Mehrheit der Präsidiumsmitglieder in der Präsidiumssitzung am 15. Juni 2016 auch nach entsprechender Forderung meiner Fraktion darin keinen Regelverstoß. Es wurde darauf verwiesen, dass wir mit unserer Haltung diese Aussagen provoziert hätten.
Bislang war es gute parlamentarische Gepflogenheit, sprachliche Entgleisungen, wenn nicht sofort, doch zumindest in der nächsten folgenden Sitzung nach Vorlage des Protokolls im Nachhinein im gebotenen Rahmen zu "ahnden". Die im Landtagsprotokoll nunmehr nachlesbaren heftigen Äußerungen liegen unseres Erachtens deutlich außerhalb der durch Artikel 55 Abs. 1 der
Sächsischen Verfassung zu Recht geschützten sogenannten Indemnität von Abgeordneten, also der Straflosigkeit von Äußerungen im Parlament.
Wir möchten mit dieser Erklärung unsere Erwartung unterstreichen, dass noch ein dringend notwendiges Signal für eine Debatten- und Diskussionskultur gesetzt wird, deren Merkmal gegenseitige Achtung ist. Alles andere ist für die Mitglieder unserer Fraktion weder hinnehmbar und akzeptabel. Und ich bin davon überzeugt, dass dies auch für die Mehrheit der Abgeordneten des
Sächsischen Landtags gilt.
Wir bitten daher den Präsidenten, zu dem nach § 96 Absatz 5 GO noch einzig möglichen Zeitpunkt dieser Sitzung nach nochmaliger Sichtung und Bewertung der Niederschrift der 34. Plenarsitzung am 26. Mai 2016 auf den nach unserer Auffassung eindeutigen Ordnungsverstoß mit einem diesem angemessenen Ordnungsmittel zu reagieren.
Wir können uns hier nicht glaubwürdig Sorgen wegen der Aggressivitäten und Ausfälligkeiten mancher besorgter Wutbürger machen, wenn wir als Landtag ein solch abstoßendes schlechtes Beispiel von Diskussionsunkultur geben. Die bundesweite Medienresonanz war bereits entsprechend. Es ist daher höchste Zeit, die Selbstheilungskräfte des Parlaments zu mobilisieren. Ansonsten
verkommen Redewendungen wie "die Würde des Hohen Hauses" zur Farce.
Wir werden in dieser Sache nicht Ruhe geben, bis Folgendes klargestellt ist: Frei gewählte Abgeordnete dürfen für die friedliche Ausübung ihres freien Mandats nicht als Verbrecher abgestempelt werden. Hier geht es um mehr als um die schlechte Kinderstube von ein paar CDU-Abgeordneten. Hier geht es um die Frage, ob der Landtag die Demokratie befördert oder demontiert.
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