erklärt der sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE
Dr. Dietmar Pellmann:
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| www.dietmar-pellmann.de |
Die Ergebnisse dieser Studie, nach der 2030 in Sachsen ca. 30.000 professionelle Pflegekräfte fehlen könnten, überrascht nicht. Schon seit Jahren hat meine Fraktion auf den drohenden Pflegenotstand aufmerksam gemacht (Siehe dazu „Pflegekollaps verhindern! Eine Studie zur Situation und Perspektive der Pflege in Sachsen. Hrsg. Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dresden 2011“). Mit einem 8-Punkte-Sofortprogramm (Siehe Landtags-Drucksache 5/5860) hatten wir zudem konkrete Vorschläge unterbreitet, wie der zur erwartende Pflegenotstand doch noch abgewendet werden kann.
Die im Mai vergangenen Jahres von uns unterbreiteten Vorschläge haben vor dem Hintergrund der Bremer Studie nach wie vor hohe Aktualität. Wer wirklich ernsthaft einen Pflegenotstand in Sachsen abwenden will, muss endlich ein Landespflegegesetz für Sachsen, dem eine fundierte Bedarfsanalyse zu Grund liegt, auf den Weg bringen. Überfällig ist die Angleichung der Löhne der sächsischen Pflegekräfte an das Westniveau, um die weitere Abwanderung qualifizierten Personals zu verhindern und den Fachkräfteanteil in den Pflegeeinrichtungen nicht weiter sinken zu lassen. Ebenfalls halten wir an einer Ausbildungsumlage für Leistungsanbieter, die selbst nicht ausbilden, fest. Und schließlich fordern wir Landeszuschüsse für demografisch besonders benachteiligte Regionen.
Bei all dem hat sich die Staatsregierung bislang nicht bewegt und sowohl unsere Vorhersagen als auch die Handlungsoptionen in den Wind geschlagen. So droht ein ähnliches Szenario wie beim Thema Ärztemangel. Hier hatten wir schon im Jahr 2000 auf die zu erwartende Misere aufmerksam gemacht, ohne dass dies zu Reaktionen bei der Staatsregierung geführt hätte. So ist leider viel Zeit ungenutzt ins Land gegangen. Es wäre daher hilfreich, wenn die Staatsregierung aus ihren Fehlern der Vergangenheit endlich lernen würde. Die letzten Monate und insbesondere die Pflegeleerstellen im Entwurf des nächsten Doppelhaushaltes lassen allerdings berechtigte Zweifel aufkommen.

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