Orientierung

Dienstag, 8. März 2011

Politischer Spaß zum Aschermittwoch?

von Dagmar Gorek
Kreisrätin

Wie man richtig sparen kann!

Umziehen macht Stress. Das weiß wohl jeder und denkt sofort an das Ein- und Auspacken von Bananenkisten, an Ummelden, Vorrichten und Schleppen treppauf, treppab um sein wertvolles Hab und Gut an den neuen Ort zu befördern.

Und dann gibt es natürlich auch zwei getrennte Abrechnungen für die Heiz- und Betriebskosten des betreffenden Jahres. Bei mir waren es zufällig je 6 Monate in der alten 3- Raumwohnung von Oktober 2008 bis März 2009 und 6 Monate bis Ende September 2009 in der kleineren, neuen Wohnung.
Oh je, ob damit das Amt für Arbeit und Soziales zurecht kommen wird? Da hatte ich gleich meine Zweifel.



Der Mensch heizt im Winter! Das wurde dann auch aus meinen Heizkostenabrechnungen ersichtlich: Nachzahlung für das Winterhalbjahr von 422 EUR; Gutschrift für das Sommerhalbjahr von 274 EUR.
Nach meinem Verständnis ergibt sich bei Berücksichtigung beider Zahlen eine Nachzahlung von 148 EUR (422- 274), welche ich schon mal in meiner Haushaltskasse als Minus verbuche.
Das Amt hat natürlich eine andere Logik: Die Nachzahlung ist vom Mieter zu zahlen und die Gutschrift wirkt bedarfsmindernd bei den Kosten der Unterkunft und Heizung des nächsten Monats, d.h. sie wird abgezogen.
Damit bleibe ich auf der Nachzahlung von 422 EUR sitzen. Der Amtsschimmel wiehert!

Ich erhebe natürlich Einspruch, denn ich fühle mich benachteiligt gegenüber den Hartz IV Empfängern, welche die bewilligten Leistungen für Heizung von 12 Monaten zur Deckung ihrer Heizkosten einsetzen können.
Einspruch abgelehnt, der Widerspruch wird zurückgewiesen, sagt das Amt!

Will man mich zum Narren halten, oder was?
Ich hab da einen närrischen Vorschlag, bei dem das Amt viel Geld sparen kann:

Trennt doch die Abrechnung der Heizkosten grundsätzlich in ein Sommer- und ein Winterhalbjahr, zahlt aber über das ganze Jahr einen monatlichen Heizkostenzuschlag in gleicher Höhe.

Helau! Es lebe die Bürokratie!

1 Kommentar:

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