von Kreisrat Dr. G. Dietmar Rode
Seit Inkrafttreten des Hartz-IV-Konzeptes „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hat es keine tatsächlichen Fortschritte gegeben. Das betonte unsere Fraktionsvorsitzende Bärbel Heym in ihrem Statement. Sie bezeichnete die SGB-II-Gesetzgebung in Gänze als „Murks“ und als eine „Suppe, die nun auf kommunaler Ebene ausgelöffelt“ werden soll. DIE LINKE hat nicht umsonst Hartz-IV immer als „Armut per Gesetz“ und seine Bekämpfung als Vorrangaufgabe bezeichnet.
Im Interesse der Integration Langzeitarbeitsloser in Arbeit und zur Gewährleistung des Arbeitslosengeldes nach SBG II wurden in der Folgezeit zwei Einrichtungen geschaffen:
die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und
das Optionsmodell, das allein in der Hand der Kommunen liegt.
Beide Modelle existierten bisher im Landkreis Meißen, durch die früheren „Alt-Kreise“, nebeneinander. Die kontinuierliche Grundversorgung Langzeitarbeitsloser stellt eine generelle Aufgabe öffentlicher Daseinsfürsorge dar. Dafür wurde seit etwa zwei Jahren eine Vereinheitlichung im Landkreis vorbereitet. Maßgebend dabei war die parteiübergreifend als besser empfundene Arbeit der Optionskommune. Die Statistiken und Erfahrungen zu beiden Modellen sehen jedoch bundesweit sehr unterschiedlich aus. Die Fraktion DIE LINKE im Kreistag hat sich sehr intensiv damit auseinandersgesetzt, um dann zu einer mehrheitlichen Befürwortung des Optionsmodells zu kommen.
Auf der gestrigen Kreistagssitzung wurde nach ausführlichen Diskussionen in den Fraktionen mit eindeutiger Mehrheit die Erweiterung der kommunalen Trägerschaft, also das Optionsmodell, für das gesamte Kreisgebiet beschlossen.
Neben Heinz Hoffmann war ich einer der beiden Kreisräte, die gegen diesen Beschluss stimmten. Das heißt jedoch auf keinen Fall, dass ich die bisher dazu geleistete Arbeit und ihre Bedeutung für Langzeitarbeitslose herabwürdige – im Gegenteil. Ich kenne genügend Menschen, die sich in hervorragender Weise für die Realisierung einsetzen bzw. für die das Arbeitslosengeld und das in diesem Zusammenhang im Landkreis umfangreich gewachsene Netz sozialer Leistungen lebenswichtig ist. Und solche Vorteile des Optionsmodells wie unmittelbare Nähe und Anbindung an kommunale Strukturen sind durchaus akzeptabel.
Aber ich habe auch wesentliche Bedenken, die ich mit meinem Stimmverhalten deutlich machen will:
1. Hartz-IV war insgesamt nicht erfolgreich und wird nicht erfolgreich sein können, da es die Arbeitslosigkeit nicht an der Wurzel packt. Deshalb sind beide Modelle, bei allem guten Willen, nur Oberflächenbehandlungen.
2. Die angekündigten Sparprogramme auf Landes- und Bundesebene schaffen immense Unwägbarkeiten in allen gesellschaftlichen Bereichen, und vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Wenn die Kommunen mit dem Optionsmodell nun die alleinige Verantwortung übernehmen, stehen sie auch bei weiterem Zerbröckeln der finanziellen Grundlagen für Soziales und Arbeitsmarkt eines Tages allein „im Regen“.
3. Mit weiteren Übernahmen des Optionsmodells in der Bundesrepublik entsteht ein arbeitsmarktpolitischer „Flickenteppich“, auf dem es für DIE LINKE immer komplizierter wird, Hartz-IV im Interesse der Betroffenen konsequent zu bekämpfen. Das Prinzip „Teile und herrsche!“ war schon im Mittelalter bekannt.
Meine in langen Überlegungen gereifte Position deckt sich übrigens weitgehend mit der unserer Bundestagsfraktion. Und sie fand eine aktuelle Bestätigung in der Rede von Dr. Reusch (CDU), der anmahnte, das Konzept nicht durch Mindestlohnforderungen und Systemkritik in Frage zu stellen. Aber genau hier scheiden sich die Geister!
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sind auf der Internetseite des Bundesrates nachzulesen.
Wir haben ja die außerordentlich glückliche Lage im neuen Kreis, daß wir vergleichen können. Beide Modelle hat es in den beiden Altkreisen gegeben und es gibt sie noch. Und die Tatsache, daß der alte meißnische Landrat auch der neue ist, muß ja nicht über richtig oder falsch entscheiden.
AntwortenLöschenAber ich möchte doch gern wissen:
1.) Welche Vergleiche (Praxis!) hatte die Fraktion vorliegen? Hat die Verwaltung das bequemere (eingespielte) Modell schöngeredet?
2.) Wurden reale Erfahrungen von Betroffenen in den jeweiligen Altkreisen verglichen? [Schönes Beispiel für Arge-Modell: http://www.h4e-dresden.de - leider aus Dresden.]
Oder haben die Kreisräte sich nur von der Verwaltung "zuarbeiten lassen"? Und wenn ja - hat DIE LINKE das mitgemacht oder selbst verglichen? Oder gar, was eine böse Tradition Thälmannscher (oder schlimmerer) Prägung wäre, "die Parteilinie" umgesetzt?
Vielleicht äußert sich hier auch mal jemand, der anders abgestimmt hat?
Einladungen/Berechtigungen hierzu hat es ja zur Genüge gegeben (und werden an linke Kreisräte auch jederzeit gern erteilt).
Is halt traurich, dass mann hier die Gründe der anderen Kreißräte für ihre Entcheidung nich erfärt.
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