Gegenstand: Antrag der Staatsregierung zur
"Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 Infektionsschutzgesetz für den Freistaat Sachsen gemäß § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz"
Drucksache 7/8285
https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/liveuebertragung/index.cshtml
oder:
https://www.n-tv.de/mediathek/livestream/24-Stunden-ntv-Livestream-article9511936.html
Mit drei Hundertschaften will die Polizei heute das Landtagsgebäude absichern. Auch im Plenarsaal sind außerordentliche Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Es ist wahrscheinlich, dass bei zu erwartenden Protestaktionen "auch Extremisten" (SZ, 06.12.21, S.6) in Erscheinung treten werden. Nicht zuletzt nach den Fackel-Protesten vor dem Privathaus von Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping in Grimma, zeichnet sich eine zunehmend aggressive Grundstimmung. Und hier geht es nicht nur um die Verletzung der Privatsphäre, sondern um eine grobe Gefährdung der Demokratie insgesamt. Auch wenn es sich hier um eine andere gesellschaftspolitische Situation handelt, erinnern die Methoden doch sehr an den SA-Terror der 30er Jahre, und lässt sich eine faschistoide Unterwanderung gewisser Protestgruppierungen befürchten.
Nachtrag (15:15 Uhr):
Bei der namentlichen Abstimmung ergaben sich folgende Resultate:
dafür: 78
dagegen: 32
nicht anwesend: 9
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Kommentare sind das Salz in unserer Suppe.