Orientierung

Montag, 31. August 2020

Weltfriedenstag

Heute auch der Opfer von NS-Euthanasie gedenken

In einer Pressemeldung erklären die Landesinklusionsbeauftragten:

„Am 01.09.2020 ist Weltfriedenstag und Gedenken des Ausbruchs des 2. Weltkrieges von Hitlerdeutschland. Leider wird dabei häufig nicht erwähnt, dass zum 01.09.1939 auch die Euthanasie der Nationalsozialisten begann, also dass massenmäßige und bewusste Töten von Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychisch behinderten Menschen.

Zwar wurde der Hitler-Erlass wahrscheinlich erst später, im Oktober 1939 geschrieben – aber er wurde zurückdatiert auf den 01.09.1939. Alleine in der NS-Euthanasieanstalt Pirna Sonnenstein wurden insgesamt 14.751 Menschen – davon über 13.000 behinderte Menschen – auf grausamste Art und Weise umgebracht, weil sie den NS-Staat zu viel Geld kosteten und als „nutzlose Esser“ und „lebensunwertes Leben“ gesehen wurden. Im Nationalsozialismus wurden bis zu 300.000 behinderte Menschen im Euthanasieprogramm „T4“ systematisch ermordet. Nimmt man die Opfer des Gesetzes zur Zwangssterilisation behinderter Menschen hinzu – eines der ersten Gesetze der Nationalsozialisten – kommt man auf geschätzte ca. 700.000 Opfer.

Viel zu lange wurde den Euthanasieopfern nicht gedacht und / oder sie wurden vergessen. Ein weiterer Skandal, der unbedingt geändert werden muss! Gerade in unserer Zeit ist leider eine Zunahme von Eugenik und Ableismus in verschiedenen Gruppierungen zu beobachten.

Dem stellen wir uns im würdigen und ehrenden Gedenken an die Opfer der NS-Euthanasie und mit unserer Arbeit als Landesinklusionsbeauftragte der Sächsischen LINKEN ganz klar entgegen und sagen:
Der massenhafte und bewusst begangene Mord an behinderten Menschen darf sich nie wieder wiederholen! „Nie wieder Faschismus!“

Anne-Kathrin Legath und Birger Höhn
Landesinklusionsbeauftragte
DIE LINKE Sachsen

Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (auch bekannt als Erbgesundheitsgesetz) erlassen. Es trat am 01.01.1934 in Kraft. Es war das erste Rassegesetz der Nationalsozialisten. Auf seiner Grundlage wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen, die an einer körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur im Verdacht einer solchen standen, zwangsweise sterilisiert. Dieser Verdacht genügte, um die Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Der größte Teil, der durch Meldebögen und Denunziation erfassten Menschen, war nicht erbkrank. https://www.euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de/

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