Landesvorstand bringt Vergesellschaftung ins Spiel
Erklärung des Landesvorstandes
Pressemitteilung 52/2017
18. 12. 2017
Pressemitteilung 52/2017
18. 12. 2017
Öffentlich finanzierte Arbeitsplätze über Bindungsfrist hinaus erhalten/ Übergabe von Unternehmensteilen in MitarbeiterInnenhände prüfen
Auf seiner Sitzung am vergangenen Freitag in Dresden beriet der Landesvorstand der sächsischen LINKEN vor dem Hintergrund der angedrohten Werkschließungen von SIEMENS in Sachsen über eine veränderte Fördermittelpraxis der öffentlichen Hand. In der verabschiedeten Erklärung „Verleihen, beteiligen, vergesellschaften: Öffentliche Förderpraxis im Sinne der Beschäftigten neu denken“ des Landesvorstandes heißt es dazu:
„Es ist selbstverständlich, dass auch unsere Solidarität den Beschäftigten gehört. Gleichwohl wissen wir, dass Solidaritätsadressen und Absichtserklärungen allein eben keinen einzigen Arbeitsplatz retten werden.“ Was es brauche, sei eine gesellschaftliche Diskussion über Ursachen und alternative Wege, wie Arbeitsplätze, dauerhaft gesichert werden können. Es brauche einen Diskurs darüber, „wie Politik wieder Handlungsfähigkeit erreicht. Denn genau diese ist durch verfehlte Fördermittelpolitik, aber auch durch den Ausverkauf öffentlichen Eigentums auf allen Ebenen abhandengekommen.“
„Daher muss die öffentliche Hand überlegen, ob sie es zulässt, dass diese Arbeitsplätze und damit gesellschaftlich geschaffene Werte einfach wegrationalisiert werden, oder besser im öffentlichen Interesse die Vergesellschaftung und Übergabe des unternehmerischen Eigentums forciert werden sollte“, so in der Erklärung weiter. Immer wieder hätten in der Vergangenheit internationale Konzerne trotz guter Auftragslage vor Ort Beschäftigte entlassen und Betriebsteile geschlossen: „Sei es, weil diese nicht mehr zum Konzernportfolio passten, sei es wegen falscher Managemententscheidungen oder zur Steigerung der Profite. Wir schaffen die Rahmenbedingungen und notwendigen finanziellen Unterstützungen, die es ermöglichen, dass solche Werke von den MitarbeiterInnen übernommen und in Selbstverwaltung oder als Genossenschaften fortgeführt werden können.“
„Im Grundsatz wollen wir die unmittelbare finanzielle Förderung von Unternehmen auf Darlehen oder Mitarbeiter – oder öffentliche Beteiligungen umstellen“, heißt es in der Erklärung weiter: „Wer öffentliche Gelder will, muss öffentliche Willensbildung und demokratische Entscheidungsprozesse ertragen. Diese Maßnahme mögen in den aktuellen Fällen von Siemens oder Bombardier illusorisch klingen, unmöglich sind sie nicht.“
Die ganze Erklärung mit weiteren Maßnehmen zur Änderung der Fördermittelpraxis finden Sie anbei. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Kommentare sind das Salz in unserer Suppe.