Zeit zu handeln statt zu tricksen
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Juli 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juli 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann. Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im November 2016 waren tatsächlich immer noch unverändert ca. 3,5 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Darüber hinaus tauchen 261.000 nicht erwerbstätige Personen – die korrigierte sogenannte stille Reserve (1) – in keiner Arbeitslosenstatistik auf, weil sie sich entmutigt vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und sich nicht (mehr) als arbeitslos registrieren lassen.
Offizielle
Arbeitslosigkeit im November 2.016
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2.531.975
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Nicht gezählte Arbeitslose
verbergen sich hinter:
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Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II
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160.834
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Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)
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87.668
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Förderung von Arbeitsverhältnissen (2)
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2 8.041
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Fremdförderung
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200.959
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Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (3)
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3 8.160
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berufliche Weiterbildung
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173.782
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Aktivierung und berufliche
Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte)
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242.580
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Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose)
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2.704
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Kranke Arbeitslose (§146 SGB III)
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74.866
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Nicht gezählte Arbeitslose
gesamt
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959.594
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Tatsächliche Arbeitslosigkeit im November 2016
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3.491.569
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Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht November 2016, Seite 68. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.
(1) IAB Kurzbericht 20/2016 Seite 10 (stille Reserve im engeren Sinn –IAB-Prognose 2016/2017)
(2) Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde zum Juli 2012 das bisherige Instrument der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante mit den bisherigen Leistungen zur Beschäftigungsförderung zu einem neuen Instrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) verbunden.
(3) Mit dem Monat Mai 2016 neu in die Berichterstattung der Unterbeschäftigung aufgenommen.
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