Orientierung

Montag, 18. April 2016

Dringlicher Antrag der LINKEN

Foto: Wikipedia
Polizei-Stellenabbau wirklich stoppen!

Der Landtags-Haushaltsausschuss hat am 6. April 217 zusätzliche Polizei-Stellen für das laufende Haushaltsjahr 2016 bewilligt. Anlass war ein Ersuchen des Finanzministers. Die Linksfraktion bezweifelt, dass dieses Verfahren rechtssicher ist, und wird in der kommenden Plenarsitzung per Dringlichem Antrag (Drucksache 6/4902) einen Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2015/2016 fordern. 

Sebastian Scheel, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der Linksfraktion, erklärt:

"Wir wollen die sächsische Polizei nicht der Gefahr aussetzen, dass der Stellenabbaustopp an Formfehlern scheitert. Es ist gut, dass der Finanzminister seine Blockadepolitik diesmal nicht aufrechterhalten konnte,obwohl die 217 neuen Stellen für 2016 nur eine geringe Linderung der fundamentalen Personalprobleme bringen werden. Es geht uns um Rechtssicherheit und darum, das Budgetrecht des Parlamentes zu verteidigen.Das Parlament hat den Personalabbau mit dem Haushaltsgesetz 2015/2016 mehrheitlich beschlossen - auch mit dessen Stopp muss der Haushaltsgesetzgeber unmittelbar befasst werden. Ein Nachtragshaushaltsgesetz als saubere Lösung ist noch möglich. Es würde auch nicht verzögernd wirken, da die neuen Stellen in jedem Fall frühestens ab September verfügbar sein können."
Hintergrund

Die Entscheidung des Haushaltsausschusses erfolgte auf der Grundlage von <http://www.finanzen.sachsen.de/download/HHP_15_16_Vorbericht%281%29.pdf> § 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes 2015/2016. Das Finanzministerium hat auf Antrag des zuständigen Ressorts - in diesem Fall des Innenministeriums -
neue Stellen eingeplant und dafür einzig die Zustimmung des Haushaltsausschusses, nicht aber die des Landtages eingeholt. So darf jedoch nur verfahren werden, wenn "ein unabweisbares, auf an­dere Weise nicht zu
befriedigendes Bedürfnis besteht". Ein solches besteht nicht, denn der Landtag könnte die Stellen noch rechtzeitig per Nachtragshaushaltsgesetz freigeben.

Kevin Reißig
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen | stv. Pressesprecher

Telefon |  +49 351 493-5871
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