Juliane Nagel |
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Am Mittwoch, den 16. März 2016 hat der sächsische Landtag die Immunität der Abgeordneten Juliane Nagel aufgehoben. Der Vorwurf lautet, sie habe auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes zu Straftaten aufgerufen. Inhalt ihrer Aussagen war die Leipziger Erklärung, in der es unter anderem heißt, dass Naziaufmärsche „in gemeinsamen und gewaltfreien Aktionen“ verhindert werden sollen.
Bereits zuvor wurde aus demselben Grund ergebnislos gegen Monika Lazar ermittelt.
Am Mittwoch, den 16. März 2016 hat der sächsische Landtag die Immunität der Abgeordneten Juliane Nagel aufgehoben. Der Vorwurf lautet, sie habe auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes zu Straftaten aufgerufen. Inhalt ihrer Aussagen war die Leipziger Erklärung, in der es unter anderem heißt, dass Naziaufmärsche „in gemeinsamen und gewaltfreien Aktionen“ verhindert werden sollen.
Bereits zuvor wurde aus demselben Grund ergebnislos gegen Monika Lazar ermittelt.
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Einen ähnlichen Verfolgungsdruck findet sich in Sachsen gegen Rechte nicht.
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Das Verfahren gegen Juliane Nagel steht mit seinen Merkwürdigkeiten und der klaren Tendenz eines politisch willkürlichen Verfolgungsdrucks stellvertretend für die sogenannten „sächsischen Verhältnisse“:
Kriminalisierung antirassistischen Engagements, Relativierung rechter Gewalt und Ignoranz gegenüber Einstellungsmustern der Ungleichwertigkeit.
Kriminalisierung antirassistischen Engagements, Relativierung rechter Gewalt und Ignoranz gegenüber Einstellungsmustern der Ungleichwertigkeit.
Seit mehr als einem Jahr erleben wir eine Welle rechter, menschenverachtender Gewalt. Wir erleben das Schweigen des Freistaates und seiner Politiker_innen, die immer wieder zur Eskalation beigetragen haben und Rassismus nach wie vor relativieren, verharmlosen oder gar verbreiten.
Zum Solidaritätsaufruf bitte hier anklicken.
Im letzten Jahr wurden unzählige Verfahren gegen engagierte Demokrat_innen eingeleitet. Die Vorwürfe: hanebüchen bis vollkommen konstruiert. Gerade erst vor wenigen Wochen musste eine Reihe von Verfahren, die in Zusammenhang mit dem ersten LEGIDA-Aufmarsch am 12.
Januar 2015 in Leipzig standen, eingestellt werden. Die Polizei hatte gegen Teilnehmer_innen der „NO LEGIDA“-Demonstrationen schlicht rechtswidrig gehandelt. Ein rechtswidriges Handeln, dass sich bei fast jeder Demonstration fortsetzte und nach wie vor zu beobachten ist:
Anzeigen wegen vermeintlicher Vermummung („Schal tragen im Winter“), Beleidigung, Aufruf zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Antirassist_innen gehen allein in Leipzig in die Hunderte. Aktuell warten die Verfahren rund um den 24. Oktober in Markkleeberg und den 18.
November 2015 in Leipzig auf Bearbeitung.
Einen ähnlichen Verfolgungsdruck findet sich in Sachsen gegen Rechte nicht.
Seit mehr als einem Jahr erleben wir eine Welle rechter, menschenverachtender Gewalt. Wir erleben das Schweigen des Freistaates und seiner Politiker_innen, die immer wieder zur Eskalation beigetragen haben und Rassismus nach wie vor relativieren, verharmlosen oder gar verbreiten.
Wir sind davon überzeugt, dass es die Pflicht aller Demokrat_innen ist, Vorurteilen und Hass konsequent zu widersprechen und die Menschen- und Grundrechte entschieden gegen alle Angriffe zu verteidigen. Protest gegen menschenfeindliche Aufmärsche ist daher nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig. Auch dies hat das letzte Jahr in Sachsen gezeigt.
Immer wieder ist jedoch die Kriminalisierung von Personen und Gruppen zu erleben – anstelle von Unterstützung antirassistischer Arbeit. Statt des beschworenen Aufstandes der Zivilgesellschaft, die nach den Ereignissen in Bautzen und Clausnitz gefordert sei, wie der sächsische Ministerpräsident betont, erleben wir das fortschreitende Zurückdrängen und die stetige Kriminalisierung des Protestes, egal ob in Leipzig oder Dresden. Und es ist nicht zufällig, wenn der CDU-Fraktionsvorsitzende bekundet, dass ihm bei den Worten antirassistischen Engagements ein kalter Schauer über den Rücken läuft.
Das Verfahren gegen Juliane Nagel steht mit seinen Merkwürdigkeiten und der klaren Tendenz eines politisch willkürlichen Verfolgungsdrucks stellvertretend für die sogenannten „sächsischen Verhältnisse“:
Kriminalisierung antirassistischen Engagements, Relativierung rechter Gewalt und Ignoranz gegenüber Einstellungsmustern der Ungleichwertigkeit.
Wir als Aktionsnetzwerk erklären uns ausdrücklich mit Juliane Nagel und allen Verfolgten solidarisch. Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin deutlich widersprechen, wenn gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und aus ihr entstehender Hass und Gewalt sich Platz verschaffen wollen.
Leipzig, den 17. März 2016
Der Aufruf kann hier unterzeichnet werden und steht zum Download (PDF,
163 kB) bereit.
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