Orientierung

Sonntag, 20. März 2016

Bürokratie darf nicht gegen die Menschen sein!

Stadt- und Kreisrat Andreas Graff
Foto: Rode
Offener Brief an den Landrat


von Andreas Graff, 
Kreisrat für DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Steinbach,

bitte bantworten Sie mir die nachfolgenden Fragen (entsprechend der Geschäftsordnung § 15). Zur Sachlage wurde bereits in der Sächsischen Zeitung (17.03.16) unter der Überschrift berichtet " Merkwürdige Post vom Amt".

Es wird das Problem einer 79jährigen Frau aus einer Ortschaft bei Lommatzsch beschrieben. Sie hatte einen Antrag auf Anerkennung des Behindertengrades eG bzw. H gestellt. Nach fast drei Monaten erhielt sie einen Bescheid mit der Nachforderung fehlender Unterlagen und dem Hinweis, dass es sich um ein Massenverfahren handele, das sich nun nun bald ein halbes Jahr ungeklärt hinzieht. Damit kann sie überhaupt nichts anfangen. Auch bei anderen Bürgern, und nicht nur bei älteren Menschen, stößt so etwas auf sachliches Unverständnis. Man braucht sich nicht zu wundern, dass diese Art und Weise als menschenunwürdige Bürokratie angesehen wird. Gerade alte und kranke Menschen sind sensibel und hilfebedürftig. Allein der Hinweis, dass die 79jährige den Zusatzurlaub bei ihrem Arbeitgeber einzureichen hätte, ist da mehr als widersprüchlich für sie. So etwas ist als herzloses, unsensibles Verhalten einzuschätzen, dem wir entschieden entgegentreten sollten. Vor wenigen Tagen habe ich mich bereits an Sie gewandt, um auf ähnliche bürgerunfreundliche und schwer verständliche Schreiben aufmerksam zu machen.

Fragen:

1.     Wie viele Massenverfahren im Schwerbehindertenrecht wurden 2015 durch
das zuständige Amt bearbeitet?

2.     Wie viele Anträge für die Anerkennung des Behindertengrades eG bzw. H
erreichten das Amt wöchentlich, monatlich und jährlich?

3.     Gibt es nur ein standardisiertes Schreiben oder besteht auch die Möglichkeit, differenziert auf konkrete persönliche Probleme einzugehen?

4.     Welche Schritte werden bzw. wurden von dem verantwortlichen
zuständigen Leiter ausgelöst, wenn gesetzlich festgelegte
Bearbeitungsvorschriften, wie in diesem Fall, vernachlässigt werden?

5.     Wie ist nun der konkrete Stand der Bearbeitung des beschriebenen
Vorgangs? Hat man mit der Frau persönlichen Kontakt aufgenommen?

6.     Welche Konsequenzen ergeben sich aus solchen Vorgängen generell?


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Graff, Kreisrat

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