Orientierung

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen selbstbestimmt verhüten können!

Zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage „Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen in Hartz-IV-Bezug im Jahr 2014“ (Drucksache 6/2535




Susanne Schaper,
die Fragestellerin und 
sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE

Von 2010 bis 2014 wurden allein in Sachsen Kosten für 24.707 Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen, weil die Aufbringung der Mittel den Schwangeren nicht zuzumuten war. Allein im Jahr 2014 belief sich der Erstattungsbetrag des Freistaates Sachsen an die Krankenkassen auf knapp 1,9 Mio. Euro, worin keine Kosten für Beratungskosten enthalten sind, weil diese bei den Kassen verbleiben.

Der Abbruch einer Schwangerschaft stellt – ganz abgesehen von den Kosten – für jede Frau eine große psychische und physische Belastung dar, die nicht selten Langzeitwirkungen hinterlässt. Deshalb ist es unbedingt notwendig, bundesweit einheitlich zu regeln, dass die Kosten ärztlich verordneter Mittel zur Schwangerschaftsverhütung für Frauen und Männer mit geringen Einkommen übernommen werden. Die Staatsregierung muss sich im Sinne der „Kieler Erklärung“ einsetzen, in der dies gefordert wird, dafür einsetzen.

Jeder Schwangerschaftsabbruch, der durch Verhütung hätte verhindert werden können, ist einer zu viel. Selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Dieses ist für alle Menschen – unabhängig von deren Einkommen – durchzusetzen. Wir werden dazu im Landtag aktiv werden.

Hintergrund – aus der „Kieler Erklärung“:

„Schon 2006 bestätigte eine Studie die Tendenz, dass Menschen mit geringem Einkommen zwar sicher verhüten wollen, Frauen und Männer in finanziell prekären Situationen aber zu-nehmend auf billigere und unsicherere Verhütungsmethoden zurückgreifen (müssen). […]

Verhütung ist derzeit in Deutschland vom sozialen Status abhängig. Das Menschenrecht auf freie Wahl der Verhütungsmethode, die größtmögliche Sicherheit bietet und individuell gesundheitlich verträglich ist, ist nicht mehr für alle garantiert. Davon betroffen sind besonders Frauen, die in der Ausbildung sind, studieren, Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld erhalten. Aber auch Asylbewerberinnen, Geringverdienerinnen und Männer, die auf Grund ihrer finanziellen Situation die Kosten für eine Sterilisation nicht aufbringen können.“

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