Im Februar 2013 erfolgte die Beschlussfassung zur
Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens im Technischen Ausschuss
des Kreistages. Mit dem Planfeststellungsbeschluss kann der Landkreis
über eine Besitzeinweisung die erforderlichen Flächen für den Ausbau der
Ortsdurchfahrt beanspruchen. Die Grundstückseigentümer werden nach dem
Bodenwert für den Verlust entschädigt.
Inzwischen liegt ein Bescheid der zuständigen
Behörde beim Landkreis vor. Mit vielen Auflagen, welche das Vorhaben
wesentlich verteuern würden. Deshalb, so die Mitteilung von Herrn Herr,
Dezernatsleiter Bauen, Umwelt und Verkehr wird der Landkreis nochmals
auf die Gemeinde zugehen, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung der
Probleme.
Ich bitte alle "Linke" dieser Gegend, sich für das Bauvorhaben einzubringen.
Für den vollständigen Text bitte den Link (Überschrift) oben anklicken!
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