Orientierung

Montag, 9. Juli 2012

Daseinsvorsorge heute und morgen - Für ein lebenswertes Sachsen.

Antrag der LINKEN zum Landesentwicklungspan 2012

Kreisrätin Dagmar Gorek berichtet
 
Am 21. Juni 2012 wurde durch die DIE LINKE ein Antrag zum Entwurf des Landesentwicklungsplan 2012 der Sächsichen Staatsregierung gestellt. Darin nimmt die Fraktion Stellung zu den Inhalten und formuliert ihre Änderungsvorschäge.

Als Verbandsrätin des Regionalen Planungsverbandes unserer Region interessieren mich vor allem die Aussagen zu den erneuerbaren Energien.

Wie positioniert sich die sächsische Linksfraktion zu diesem Thema? Folgendes kann man nachlesen:

-   "Ziel ist eine Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050. Damit dieses Ziel in den verbleibenden knapp 40 Jahren erreicht wird, müssen in der Laufzeit des derzeitigen Landesentwicklungsplanes bereits die Weichen entsprechend gestellt werden. Dazu gehört, einen geregelten Ausstiegspfad aus der Braunkohleverstromung in Sachsen bis spätestens zum Jahr 2040 verbindlich festzulegen und die Verstromung der heimischen Braunkohle in Zehn- Jahres- Schritten kontinuierlich zurückzufahren."
 -  "Neuaufschlüsse von Braunkohletagebauen für die energetische Nutzung sind auszuschließen."
-   "Im Ergebnis muss der Windenergie in substanzieller Weise Raum geschaffen werden." 
-   "In den Regionalplänen sind die räumlichen Vorraussetzungen zum Erreichen des für die Nutzung der Windenergie geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend dem Flächenanteil der jeweiligen Planungsregion an der Gesamtfläche des Freistaates Sachsen unter Berücksichtigung offensichtlicher Eignung aber auch offensichtlicher Raumwiderstände (regionaler Mindestenergieertrag) als Mindestflächenanteil zu sichern. Der absolute und relative Mindestflächenanteil wird von der Sächsischen Staatsregierung festgesetzt."
Erreicht werden soll bis zum Jahr 2040 zumindest eine Selbsversorgung des Landes mit Strom und Wärme auf der Basis Erneuerbarer Energien.

Was ist unter offensichtlicher Eignung zu verstehen? Dazu steht in der Begründung des Antrags: Offensichtliche Eignung oder Standortgunst von Gebieten kann bsw. anhand der Windhöffigkeit und der erwartbaren Zahl von Volllaststunden festgestellt werden. Offensichtliche Raumwiderstände werden durch bestehende technogene Vorbelastungen der Landschaft gekennzeichnet, sind aber auch die zahlreich erstrittenen Entscheidungen aus rechtlicher und Erkenntnisse aus fachlicher Sicht hinsichtlich empfehlenswerter Abstände zu Wohnbebauung, Naturraumausstattung, tierökologischer Abstandskriterien usw.  Auf Grund unterschiedlicher Eignungen und Raumwiderstände entsteht ein Flächenschlüssel, welcher nicht schematisch nach Planungsverbandsgröße bestimmt ist. Seine Erarbeitung soll zentrale Aufgabenstellung einer übergeordneten Ebene sein und vermittelt gleichzeitig einen Überblick über die Erreichbarkeit der Ziel.

Die Einfügung eines noch notwendigerweise groben Flächenschlüssels in der Begründung bezogen auf die Verteilung unter den Planungsverbänden würde mögliche Konflikte von vornherein ausschließen; um Abstimmungsprobleme und Zeitverzug zu vermeiden, kann diese Aufgabe nicht auf die Planungsverbände abgewälzt werden.

Insgesamt ist bei einer standortangepassten und verbrauchernahen Nutzung der Erneuerbaren Energien den Belangen der Vorsorge gegenüber schädlichen Umweltwirkungen durch räumliche, langfristige oder komplexe Auswirkungen auf die Naturgüter Rechnung zu tragen.

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