Georg Sämmang/ Foto: Rode |
Weitere Fragen zu den ELBLANDKLINIKEN
von Georg Sämmang
Guten Tag, Herr Steinbach,
in der Wirtschaftswoche Nr. 5 vom 30.21.12 ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Mehrwertssteuerzuordnung von Essenslieferung und Dienstleistungen veröffentlich. Nach diesem neuen Urteil sind fast alle Leistungen, die bisher mit 7% Mehrwertsteuer belegt sind, mit 19% zu berechnen. Das gilt auch rückwirkend. Gleichzeitig verteuern sich dadurch die Leistungen Dritter.
Frage 1:
In wieweit ergeben sich dadurch eventuell neue finanzielle Belastungen aus Steuernachforderungen der vergangenen Jahren?
Frage 2:
Rechnet sich unter diesen Bedingungen noch die Vergabe von nichtmedizinischen Leistungen (Küche, Wäsche, Reinigung...) an Dritte?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Sämmang, Kreisrat
Mittwoch, 1. Februar 2012
AntwortenLöschen(Sächsische Zeitung)
48 Mitarbeitern der Klinikküche gekündigt
Meißen. Die Wirtschaftsgesellschaft der Elblandkliniken hat die geplanten Massenentlassungen umgesetzt. Den betroffenen 48 Mitarbeitern seien am Freitag die Kündigungsschreiben zugegangen, so Kliniken-Sprecherin Daniela Bollmann auf SZ-Anfrage. Betroffen seien Angestellte der Standorte Meißen und Radebeul, da die Riesaer Mitarbeiter durch eine Vertragsklausel nicht gekündigt werden können.
Die Entlassungen hängen mit der Schließung der Küchen in Riesa und Radebeul zusammen. Um Kosten zu senken, soll nur die Küche in Meißen erhalten bleiben. Sie wird künftig die Krankenhäuser in Riesa, Meißen und Radebeul mit Frühstück und Abendbrot beliefern sowie Mittagessen für Meißen kochen. Die Mittagsversorgung in Riesa und Radebeul übernimmt ein externer Anbieter, der per Ausschreibung gesucht wird. (SZ/pa)