Orientierung

Dienstag, 4. August 2009

Angekündigte Rentner-Besteuerung sorgt für Verunsicherung

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, ab Oktober genau zu prüfen, welche Rentnerinnen und Rentner seit 2005 ausstehende Steuern nachzuzahlen haben. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Dietmar Pellmann:

"Wir haben es vorausgesagt: Nach der Bundestagswahl ist Schluss mit der auf Wählerstimmen zielenden Zurückhaltung gegenüber Rentnerinnen und Rentnern. Es wird nicht nur zu Nullrunden kommen, sondern auch auf andere Weise versucht werden, ältere Menschen kräftig zur Kasse zu bitten. Schon jetzt verunsichert die Ankündigung von Steuerprüfungen einen großen Teil der über eine Million sächsischer Rentnerinnen und Rentner, zumal auch der Freistaat offensichtlich dieser Vorgehensweise zugestimmt hat. Dabei ist zweitrangig, dass der größte Teil der Ruheständler gerade in Sachsen von der Besteuerung und eventuellen Nachforderungen für die letzten fünf Jahre gar nicht betroffen sein wird.

Denn anstatt die Betroffenen rechtzeitig und umfassend darüber zu informieren, was auf sie zukommt, erklären die zuständigen Finanzbehörden die konkreten Prüfkriterien zur Geheimsache. Dabei genügt der Hinweis eben nicht, dass Einzelpersonen mit einer gesetzlichen Rente von monatlich unter 1.500 Euro nicht steuerpflichtig sind. So kann man mit Menschen, die ihren wohl verdienten Lebensabend verbringen, nicht umgehen. Zudem dürften die Steuerbehörden personell völlig überfordert sein, zumal sie sicher genug zu tun haben, um wirkliche Steuersünder zu ermitteln."


Die Linksfraktion im Landtag erwartet von der noch amtierenden sächsischen Staatsregierung umgehend eine flächendeckende Aufklärungsaktion darüber, wer als Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss und unter welchen Voraussetzungen Steuern in welcher Höhe zu entrichten sind. Sie hat die seit 2005 geltenden Steuerregelungen für Rentner schon damals kritisiert und bekräftigt dies aus gegebenem Anlass erneut. Aus unserer Sicht darf es auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt keine Besteuerung geben, da es sich faktisch um eine Doppelbesteuerung handelt.

1 Kommentar:

  1. Und damit beschäftigt sich die Kreistagsfraktion?
    Kopfschüttel
    Simone S.

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