
„Prozess gegen Heß-Marschierer [nach immerhin 3 Jahren] fortgesetzt“ (Sächsische Zeitung, Jürgen Müller, 30. Juni 2009, S. 13).
Was war geschehen? Die fünf Angeklagten aus Dresden und der Sächsischen Schweiz hatten im August 2006 an einer verbotenen Demonstration zur Verherrlichung von Hitler´s Stellvertreter Heß in Meißen teilgenommen. Und nun soll es ihnen dafür wegen Volksverhetzung so richtig an den Kragen gehen. Aber Murphy`s Gesetz schlägt auch hier zu und ich zitiere:
- „Die Aussagen der gestern gehörten Polizisten waren teilweise widersprüchlich und unkonkret.“
- Ein Beamter gab an, dass Lieder mit rechtsextremen Gedanken gesungen wurden, allerdings hatte er „durch den Schutzhelm und den Polizeifunk keine Liedertexte verstanden“.
- Zeugen gaben an, dass „die Demonstration bis zu dem Zeitpunkt friedlich verlief, bis die Polizei eingriff“ (!!!).
- Die Polizei aber „war den Demonstranten zahlenmäßig klar unterlegen und restlos überfordert“.
- „Dennoch gelang es der Polizei [sicher mit tollem Mut und Konsequenz], ein Transparent und eine Trommel [taramtamtam] zu beschlagnahmen.“
- Von Beamten des Landeskriminalamtes befragte Zeugen hätten „sich nicht wohlgefühlt, Angst hätten sie jedoch nicht gehabt“. Und an alle anfänglichen Zeugenaussagen wie beispielsweise an eine „Ansprache in führerähnlichem Tonfall“ kann man sich jetzt nicht mehr erinnern.
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll! Helfen Sie mir, Herr Müller! Über die Angeklagten, die nun schon fast 3 Jahre in Ungewissheit warten müssen, gibt es leider keine Auskünfte...
„Dass das Verfahren erst jetzt stattfindet und die Zeugen nach fast drei Jahren erhebliche Erinnerungslücken haben, hat sich die Justiz selbst zuzuschreiben.“ Und damit haben wir die Schuldigen – die Polizei und die Justiz. Für heute wird das Urteil erwartet. Da bin ich aber gespannt!
... und hier ist der Originaltext:
AntwortenLöschenDienstag, 30. Juni 2009
(Sächsische Zeitung)
Prozess gegen Heß-Marschierer fortgesetzt
Weitere Polizisten wurden gestern als Zeugen vernommen. Das Urteil soll heute verkündet werden.
Der Prozess gegen fünf Angeklagte, die an einer nicht genehmigten Demonstration in Meißen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß am 18.August 2006 in Meißen teilgenommen haben sollen, wurde gestern am Amtsgericht Meißen fortgesetzt. Den fünf Angeklagten aus Dresden und der Sächsischen Schweiz wird Volksverhetzung vorgeworfen.
Die Aussagen der gestern gehörten Polizisten waren teilweise widersprüchlich und unkonkret. So behauptete ein Beamter, es seien Lieder mit rechtsextremem Gedankengut gesungen worden. Auf Nachfrage gab er allerdings zu, durch den Schutzhelm und den Polizeifunk keine Liedtexte verstanden zu haben. Konkreter wurde einer seiner Kollegen vom Einsatzzug der Polizeidirektion. Er hatte genau verstanden, dass mehrfach „Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens“ gerufen und das Lied „Ich hatte einen Kameraden“ gesungen wurde.
Deutlich wurde bei allen Schilderungen und auch anhand der Aussagen der in der vorigen Woche gehörten Zeugen, dass die Demonstration bis zu dem Zeitpunkt friedlich verlief, bis die Polizei eingriff. Diese war den Demonstranten zahlenmäßig klar unterlegen und restlos überfordert.
Dennoch gelang es der Polizei, ein Transparent und eine Trommel zu beschlagnahmen. Beamte des Landeskriminalamtes befragten nach dem Marsch Gastronomen an der Elbstraße. Diese hätten sich „nicht wohlgefühlt“, Angst hätten sie jedoch nicht gehabt. Ein Stammgast habe bei dem Aufmarsch unangenehme Erinnerungen zu Erzählungen seiner Verwandtschaft aus den 30er Jahren gehabt, sagte der Beamte aus.
Dass das Verfahren erst jetzt stattfindet und die Zeugen nach fast drei Jahren erhebliche Erinnerungslücken haben, hat sich die Justiz selbst zuzuschreiben. Eine erste Anklage war bereits im März 2007 erhoben worden. Das Amtsgericht hatte diese jedoch nicht zur Verhandlung zugelassen, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Das Landgericht Dresden verwies die Klage wieder zurück nach Meißen.
Das Urteil wird für heute erwartet. Jürgen Müller