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Nicht zuletzt angesichts des hartnäckigen Beharrens der Bundesanwaltschaft auf ihrer These, es habe sich beim NSU nicht um ein Netzwerk von Neonazis gehandelt, sondern um ein Trio mit nur sehr wenigen Mitwissern, stellt sich die Frage, was dieser Prozess zu einer umfassenden Aufklärung beitragen kann.
In Sachsen findet in dieser Legislaturperiode die Fortsetzung des Untersuchungsausschusses »Neonazistische Terrornetzwerke« statt, entsprechende Ausschüsse arbeiten gegenwärtig in Hessen, NRW, Thüringen und Baden-Württemberg, der Bundestag steht vor einer Neuauflage des Gremiums. In weiteren Bundesländern wäre die Einsetzung eines Ausschusses überfällig. Welche Möglichkeiten aber haben diese parlamentarischen Einrichtungen, wie sieht ihre Rolle aus?
Anmerkung: Wir sollten zur Information über den Rechtsextremismus und zur offensiven Auseinandersetzung mit seinen Erscheinungsformen auch auf der Ebene unsere Kreisorganisation die Diskussion führen. Deshalb habe ich dem Kreisvorstand einen Vorschlag dazu unterbreitet. Andreas Graff bietet sich mit dem Haus für Viele(s) als Gastgeber an.
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