Susanne Schaper behandelte
in Vietnam Kinder mit angeborenen
Gesichtsfehlbildungen. Foto: privat
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Am 1. Januar 2005 traten auch im Freistaat die umstrittenen Hartz-IV-Regelungen in Kraft. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Susanne Schaper:
DIE LINKE war auch in Sachsen die einzige im Landtag vertretene Partei, die Hartz IV aus gutem Grund von Anfang an ablehnte und seither kritisch begleitet hat. Unsere damaligen Vorhersagen, dass Hartz IV zu mehr Armut, zur Entwertung von Arbeitsbiografien und erworbener Qualifikation, zur Aufblähung des Niedriglohnsektors und zur Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse führen würde, haben sich leider bestätigt. Nach wie vor gilt fast ein Fünftel der sächsischen Bevölkerung als arm, bei Kindern und Jugendlichen sind es sogar mehr als ein Viertel. Über ein Drittel der gegenwärtig registrierten Arbeitslosen sind länger als ein Jahr ohne Job. Ein Konzept zur Armutsbekämpfung wurde von den bisherigen Staatsregierungen verweigert und ist auch in absehbarer Zeit wohl kaum in Sicht.
Bei alledem wurden die Hartz-IV-Regelungen in Sachsen besonders restriktiv angewendet. Das zeigt die vergleichsweise hohe Zahl von Sanktionen und Entscheidungen über die Kosten der Unterkunft, von denen ein großer Teil vor den Sozialgerichten keinen Bestand hat. Zudem entwickelte sich der Freistaat bundesweit als Land der Niedriglöhne, der Mini- und Midijobs sowie der Leiharbeit. Erfolgsmeldungen über den Rückgang der Arbeitslosigkeit gehen zu beträchtlichen Teilen auf statistische Verrenkungen oder altersbedingte Abgänge zurück, keineswegs jedoch auf Hartz IV. Viel eher wirkten Konjunkturprogramme zur Bewältigung der weltweiten Finanzkrise oder der Einsatz von Mitteln zur Bewältigung mehrfacher Flutkatastrophen.
DIE LINKE bleibt bei ihrer schon vor zehn Jahren erhobenen Forderung nach Abschaffung der Hartz-Regelungen. So lange es für eine notwendige Radikallösung jedoch keine parlamentarischen Mehrheiten gibt, sollten wenigstens folgende Schritte eingeleitet werden: Aufhebung der strikten Trennung von Arbeitslosengeld I und II; Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung durch die Arbeitsagentur und Beseitigung der Regelung zur abschlagsbelasteten Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen als Beitrag zur Abwendung von Altersarmut; Landesprogramm für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor; Verzicht auf Ausnahmeregelungen beim gesetzlichen Mindestlohn; Neufestsetzung des Existenzminimums und Anhebung des Regelsatzes des Arbeitslosengeldes II auf monatlich 500 Euro.
Die Fraktion DIE LINKE wird diese Forderungen durch parlamentarische Initiativen untersetzen und der Staatsregierung zunächst per Großer Anfrage die Chance einräumen, umfassend zu erklären, wie sie die Entwicklung seit der Einführung von Hartz IV einschätzt und welche Lösungskonzepte sie anbietet.
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