Im Antwortschreiben des Landrates an Andreas Graff heißt es:
"Ihre Bedenken sind teilweise nachvollziehbar, ändern jedoch nichts daran, dass die Zuständigkeit innerhalb des Verfahrens bei der Landesdirektion Sachsen als Verfahrensführer liegt und das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange nur Beteiligter im Verfahren ist."
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"Ihre Bedenken sind teilweise nachvollziehbar..." heißt:
Es ist eigentlich nicht abzustreiten, dass Ihre Argumentation logisch begründet ist. Aber sie entspricht nicht unserer Meinung, was wir natürlich nicht direkt zugeben wollen.
Darauf zu verweisen, dass die Zuständigkeit bei der höheren Instanz liegt, bedeutet:
So gerne es uns leid tut, aber wir haben, Gott sei Dank, nichts zu entscheiden, und wollen uns auch gar nicht auf Eure Seite stellen.
"Auf Grund der Komplexität" will sagen:
Hier können nur die Fachleute der Verwaltung mitreden, und das gemeine Volk sollte sich da raus halten.
Diese Taktik ist schon sehr alt, aber Verwaltungen glauben auch heute noch, dass sie zweckmäßig ist. Sie schieben die Angelegenheit damit vor sich her, und irgendwann ist sie vergessen. Deshalb, lieber Andreas Graff, bleibt als Kreistagsfraktion DIE LINKE dran. Und wendet Euch damit auch immer wieder an unsere Landtagsfraktion. Die Bevölkerung von Gröbern und Umgebung, deren Bedenken volle Berechtigung haben, braucht Eure Unterstützung.
Dr. G. Dietmar Rode
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