Orientierung

Donnerstag, 3. Juli 2014

Rettungsdienste im Wettbewerb - Pro oder Kontra für die Versorgungssicherheit?

Presseerklärung

von Heinz Hoffmann, MdL und Kreisrat

Heinz Hoffmann mit Vertretern der LINKEN.Radebeul
zur Maifeier in Coswig/Foto: Rode
Nach der zurecht kritischen Berichterstattung der SZ zu Fragen des Rettungsdienstes im Landkreis Meißen, insbesondere im Bereich der Rettungswache Gröditz mit der Außenstelle Glaubitz hatte die Kreistagsfraktion der Partei DIE LINKE die damit verbundenen Fragen in ihrer Fraktionsklausur gegenüber Landrat Arndt Steinbach angesprochen. Im Ergebnis fand am 1. Juli 2014 eine außerordentliche Sitzung des Technischen Ausschusses des Kreistags statt, deren wesentlicher Beratungsgegenstand die Situation des Rettungsdienstes im Landkreis war.

Für DIE LINKE war die wichtigste Frage, ob die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Einzugsbereich der Rettungswache Gröditz entsprechend der geltenden Erfordernisse gewährleistet ist, obwohl der jetzige Leistungserbringer die für den Bereich als obligatorisch ausgewiesenen Reservefahrzeuge nicht im Bereich der Rettungswache vorhält. Hinsichtlich dieser Sorge konnte die Landkreisverwaltung die aufgekommenen Bedenken ausräumen. „Persönlich habe ich mich“, so Heinz Hoffmann,“ bereits im Vorfeld der Sitzung bei Fachleuten in Sachsen kundig gemacht, die mir erläutertet haben, dass die gefundenen organisatorischen Lösung praktikabel und ohne Sicherheitseinschränkungen für die Bevölkerung sei.“


Gleichwohl hat die Information des Technischen Ausschusses neue Hinweise dazu erbracht, dass das durchgeführte Vergabeverfahren zu überprüfen sein könnte. „Auf meine Frage“, so Heinz Hoffmann weiter, „warum der jetzige Leistungserbringer die obligatorisch vorgeschriebenen Reservefahrzeuge im Bereich der Rettungswache Gröditz an einem anderen Ort vorhalten könne“, antwortete Rechtsanwalt Dr. Bach aus der Kanzlei Petersen und Hardraht, der vom Landkreis mit der Ausschreibungserstellung und Durchführung beauftragt war, dass in der Ausschreibung zunächst bewusst hohe Hürden gesetzt wurden und es dann im Zuge von Bietergesprächen zu zweckmäßigen Anpassungen gekommen sei. Die konkret gewählte Formulierung „Bietergespräche“ lässt nur den Schluss zu, dass der jetzige Leistungserbringer bereits als Bieter, also vor Öffnung der abgegebenen Angebote, über Zusatzinformationen verfügt hat, die seine wirtschaftlichen Überlegungen wesentlich beeinflusst haben könnten. Falls die Mitbewerber nicht über die gleichen Informationen verfügt haben, liegt es nahe,  dass diese Ausschreibung nicht offen, transparent und bedingungsfrei war. Dies könnte wohl ein gravierender Mangel des  Ausschreibungsverfahrens sein. „Sollte sich dieser Zusammenhang bestätigen“, so Heinz Hoffmann,  „ dann ist es ebenso wahrscheinlich, dass statt der Tochtergesellschaften des Roten Kreuzes andere Bieter ein wirtschaftlicheres Angebot hätten unterbreiten können. Das aber wäre vor allem zum Nachteil aller gesetzlich Krankenversicherten und damit auch zum Nachteil aller Arbeitnehmer und Rentner im Landkreis.“ Denn Tatsache ist, dass die Aufwendungen für den Rettungsdienst und die Rettungswachen die Krankenkassen tragen müssen und dort wird jede Kostensteigerung ab sofort über höhere Beiträge allein der Versichertenseite aufgeladen.
Gerade weil Tochtergesellschaften des Roten Kreuzes für alle sechs Lose für den Rettungsdienst im Landkreis den Zuschlag erhalten haben, muss der Landkreis alle Zweifel ausschließen, dass durch „Bietergespräche“ mit dem jetzigen Leistungserbringer wirtschaftlichere Angebote der Mitbewerber unmöglich gemacht wurden. Denn dann wäre ggf. die Allgemeinheit mit vermeidbaren Kosten belastet.
Wenn man zudem weiß, wie eine Google-Recherche schnell zeigt, dass zwischen Geert Mackenrodt, im Wahlkreis Riesa direkt gewähltes Mitglied des Sächsischen Landtages und Mitglied im Präsidium des DRK Sachsen, und den Namensgebern der für die Ausschreibung beauftragten Anwaltskanzlei rege politische Kontakte in Netzwerken der Sächsischen CDU bestehen, dann geht es auch darum auszuschließen, dass die Auftragsvergabe an die DRK-Töchter das Ergebnis „guter Beziehung“ ist.


Neben diesen für die gesamte Öffentlichkeit wichtigen Aspekten zur Auftragsvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis ist den Beschäftigten der diversen DRK-Tochtergesellschaften dringend zu raten, sich unverzüglich in der Gewerkschaft Verdi zu organisieren. Gegen das praktizierte Lohndumping dieser Arbeitgeber kann der Kreistag mit bestem Willen, auch mit einstimmigen Beschlüssen, nichts wirksam tun. Mit Klagen über Anwälte können Nachteile vielleicht teilweise bis Anfang 2015 abgewehrt werden. Verdi aber kann mit ausreichend Mitgliedern einen angemessenen Tarifvertrag durchsetzen, wenn diese das ernsthaft wollen. Der Tarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes auf Bundesebene soll im Übrigen ganz gut sein.

Heinz Hoffmann, Spansberg

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