Presseerklärung
von Heinz Hoffmann, MdL und Kreisrat
Heinz Hoffmann mit Vertretern der LINKEN.Radebeul zur Maifeier in Coswig/Foto: Rode |
Nach der zurecht kritischen Berichterstattung der SZ zu
Fragen des Rettungsdienstes im Landkreis Meißen, insbesondere im Bereich der
Rettungswache Gröditz mit der Außenstelle Glaubitz hatte die Kreistagsfraktion
der Partei DIE LINKE die damit verbundenen Fragen in ihrer Fraktionsklausur
gegenüber Landrat Arndt Steinbach angesprochen. Im Ergebnis fand am 1. Juli
2014 eine außerordentliche Sitzung des Technischen Ausschusses des Kreistags
statt, deren wesentlicher Beratungsgegenstand die Situation des Rettungsdienstes
im Landkreis war.
Für DIE LINKE war die wichtigste Frage, ob die
Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Einzugsbereich der Rettungswache
Gröditz entsprechend der geltenden Erfordernisse gewährleistet ist, obwohl der
jetzige Leistungserbringer die für den Bereich als obligatorisch ausgewiesenen
Reservefahrzeuge nicht im Bereich der Rettungswache vorhält. Hinsichtlich
dieser Sorge konnte die Landkreisverwaltung die aufgekommenen Bedenken
ausräumen. „Persönlich habe ich mich“, so Heinz Hoffmann,“ bereits im Vorfeld
der Sitzung bei Fachleuten in Sachsen kundig gemacht, die mir erläutertet
haben, dass die gefundenen organisatorischen Lösung praktikabel und ohne
Sicherheitseinschränkungen für die Bevölkerung sei.“
Gleichwohl hat die Information des Technischen Ausschusses
neue Hinweise dazu erbracht, dass das durchgeführte Vergabeverfahren zu
überprüfen sein könnte. „Auf meine Frage“, so Heinz Hoffmann weiter, „warum der
jetzige Leistungserbringer die obligatorisch vorgeschriebenen Reservefahrzeuge
im Bereich der Rettungswache Gröditz an einem anderen Ort vorhalten könne“,
antwortete Rechtsanwalt Dr. Bach aus der Kanzlei Petersen und Hardraht, der vom
Landkreis mit der Ausschreibungserstellung und Durchführung beauftragt war,
dass in der Ausschreibung zunächst bewusst hohe Hürden gesetzt wurden und es
dann im Zuge von Bietergesprächen zu zweckmäßigen Anpassungen gekommen sei. Die
konkret gewählte Formulierung „Bietergespräche“ lässt nur den Schluss zu, dass
der jetzige Leistungserbringer bereits als Bieter, also vor Öffnung der
abgegebenen Angebote, über Zusatzinformationen verfügt
hat, die seine wirtschaftlichen Überlegungen wesentlich beeinflusst haben könnten.
Falls die Mitbewerber nicht über die gleichen Informationen verfügt haben,
liegt es nahe, dass diese Ausschreibung
nicht offen, transparent und bedingungsfrei war. Dies könnte wohl ein
gravierender Mangel des Ausschreibungsverfahrens
sein. „Sollte sich dieser Zusammenhang bestätigen“, so Heinz Hoffmann, „ dann ist es ebenso wahrscheinlich, dass statt
der Tochtergesellschaften des Roten Kreuzes andere Bieter ein
wirtschaftlicheres Angebot hätten unterbreiten können. Das aber wäre vor allem
zum Nachteil aller gesetzlich Krankenversicherten und damit auch zum Nachteil
aller Arbeitnehmer und Rentner im Landkreis.“ Denn Tatsache ist, dass die
Aufwendungen für den Rettungsdienst und die Rettungswachen die Krankenkassen
tragen müssen und dort wird jede Kostensteigerung ab sofort über höhere
Beiträge allein der Versichertenseite aufgeladen.
Gerade weil Tochtergesellschaften des Roten Kreuzes für alle
sechs Lose für den Rettungsdienst im Landkreis den Zuschlag erhalten haben,
muss der Landkreis alle Zweifel ausschließen, dass durch „Bietergespräche“ mit
dem jetzigen Leistungserbringer wirtschaftlichere Angebote der Mitbewerber
unmöglich gemacht wurden. Denn dann wäre ggf. die Allgemeinheit mit
vermeidbaren Kosten belastet.
Wenn man zudem weiß, wie eine Google-Recherche schnell
zeigt, dass zwischen Geert Mackenrodt, im Wahlkreis Riesa direkt gewähltes
Mitglied des Sächsischen Landtages und Mitglied im Präsidium des DRK Sachsen,
und den Namensgebern der für die Ausschreibung beauftragten Anwaltskanzlei rege
politische Kontakte in Netzwerken der Sächsischen CDU bestehen, dann geht es
auch darum auszuschließen, dass die Auftragsvergabe an die DRK-Töchter das
Ergebnis „guter Beziehung“ ist.
Neben diesen für die gesamte Öffentlichkeit wichtigen
Aspekten zur Auftragsvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis ist den
Beschäftigten der diversen DRK-Tochtergesellschaften dringend zu raten, sich
unverzüglich in der Gewerkschaft Verdi zu organisieren. Gegen das praktizierte
Lohndumping dieser Arbeitgeber kann der Kreistag mit bestem Willen, auch mit
einstimmigen Beschlüssen, nichts wirksam tun. Mit Klagen über Anwälte können
Nachteile vielleicht teilweise bis Anfang 2015 abgewehrt werden. Verdi aber
kann mit ausreichend Mitgliedern einen angemessenen Tarifvertrag durchsetzen,
wenn diese das ernsthaft wollen. Der Tarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes
auf Bundesebene soll im Übrigen ganz gut sein.
Heinz Hoffmann, Spansberg
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