Orientierung

Donnerstag, 6. Dezember 2012

LINKE zum NPD-Verbotsverfahren


Verbot wäre wichtiges Signal, die nachhaltige Wirkung  aber fraglich

Das erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE 
Dr. André Hahn:
Andre Hahn auf dem 7. Parteitag in Chemnitz -
War fragwürdiger juristischer Aktion wegen seiner
Teilnahme an Anti-Nazi-Demonstration ausgesetzt/
Foto: Rode

"Auf Grund ihrer Programmatik, ihres öffentlichen und auch parlamentarischen Agierens, das wir seit 2004 leider auch im Sächsischen Landtag erleben mussten, besteht kein Zweifel: Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Daher wäre ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht nicht nur gerechtfertigt, sondern auch ein wichtiges Signal, dass neofaschistische Aktivitäten gerade auch in Deutschland nicht folgenlos bleiben. Durch ein NPD-Verbot würde eine zentrale Organisationsstruktur der extremen Rechten aufgelöst und – fast noch wichtiger – der Zugang zu staatlichen Finanzquellen abgeschnitten, denn es ist in der Tat wirklich unerträglich, dass die Verbreitung von neofaschistischen, ausländerfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Positionen seit Jahren über die Parteienfinanzierung, die Wahlkampfkostenerstattung und nicht zuletzt die Fraktionsgelder maßgeblich durch Steuermittel finanziert wird. Damit wäre im Falle eines Verbots Schluss.



Klar ist aber auch: Ein Parteiverbot löst nicht alle Probleme und wäre wohl auch kaum nachhaltig. Das rechte Gedankengut in den Köpfen bliebe ebenso vorhanden wie die Möglichkeit, neue Parteien zu gründen, die im Sinne der NPD weiterarbeiten.
Angesichts dessen ist es ein absurdes Zeichen, dass CDU und FDP in Sachsen gerade die Mittel für etablierte und vor allem erfolgreiche zivilgesellschaftliche und antifaschistische Initiativen und Projekte kürzen wollen, wie es für den kommenden Doppelhaushalt vorgesehen ist.

Zudem bleiben auch im jetzt angestrebten Verbotsverfahren zahlreiche Unwägbarkeiten. Es wäre in jedem Fall besser, wenn Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in dieser Frage an einem Strang ziehen würden. Die unklare Position des Bundesinnenministers ist hier alles andere als hilfreich. Womöglich traut er ja der eigenen Materialsammlung nicht und ist eben nicht sicher, ob darin nicht doch erneut Aussagen von V-Leuten auftauchen, die 2003 zum Scheitern des ersten Verbotsverfahrens geführt haben. Jetzt rächt es sich, dass man danach nicht sofort alle V-Leute in NPD-Gremien „abgeschaltet“ hat.
Die Materialsammlung zur NPD muss jetzt schnellstmöglich auch den Parlamenten zugänglich gemacht werden, damit sich Bund und Länder eine fundierte Meinung darüber bilden können, ob ein neuerlicher Verbotsantrag wirklich aussichtsreich ist.
Ein neuerliches Scheitern des Verfahrens wäre Wasser auf die Mühlen der extremen Rechten und letztlich eine willkommene Werbung für die NPD. Alle Beteiligten sind in der Verantwortung, dass es dazu nicht kommt."

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