Orientierung

Freitag, 20. Juli 2012

Keine Fusion, sondern Auflösung der Verfassungsschutzämter


Diese Behörde ist nicht rechtsstaatlich reformierbar

Das meint Klaus Bartl, der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

http://www.klausbartl.de/
Er kommentiert die aktuellen Fusionsvorschläge aus dem Kreise der sächsischen bzw. thüringischen Staatsregierung als Konsequenz aus dem Versagen der Länderämter für Verfassungsschutz bei der Beobachtung der Nazi-Terrorszene als ausgesprochen fragwürdig:

"Der „Verfassungsschutz“ ist keine x-beliebige Behörde wie bspw. die Statistischen Landesämter, sondern ein Inlandsgeheimdienst. Dass der mörderische „Nationalsozialistische Untergrund“ nicht rechtzeitig trockengelegt werden konnte, liegt nicht nur an dem systematischen Versagen dieses Geheimdienstes, sondern auch an seiner mangelhaften Kontrolle durch die gewählten Parlamente. Wer nun wie Sachsens Ministerpräsident den Inlandsgeheimdienst in Berlin zentralisieren und in den Ländern nur noch dessen nachgeordnete Filialen stationieren will, zerstört auch den letzten Rest von begrenzten Kontrollmöglichkeiten durch die Parlamentarischen Kontrollkommissionen (PKK) der Landtage und des Bundestages.
Auch die Überlegungen, eine Art „mitteldeutsche“ Verfassungsschutzbehörde von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu installieren, führen in ein gefährliches Kontroll-Nirwana. Es glaubt ja wohl niemand, dass eine aus drei Landtagen zusammengesetzte PKK, die womöglich jedes Jahr einem anderen aufsichtführenden Innenministerium – in rotierender Zuständigkeit wie bei den Rechtsaufsichtsbehörden des MDR – gegenübersteht, irgendeine ernstzunehmende Kontrolle ausüben könnte, ganz abgesehen von der staats- und verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit dieses Vorhabens.
 So bleibt es dabei: Die einzige logische Schlussfolgerung aus der kritischen Analyse der Arbeit des „Verfassungsschutzes“ ist seine Auflösung. Eine Überführung dieser Institution in rechtsstaatliche Verhältnisse ist nicht möglich."  

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