Arbeitskreis Soziales und Gleichstellung der Landtagsfraktion |
In der vergangenen Woche haben die Fraktionen der LINKEN und der SPD den gemeinsamen Entwurf für ein Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützung-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen einreicht. Ausgehend von der demografischen Entwicklung, der aktuellen Situation in der Altenpflege und der Tatsache, dass die Staatsregierung bisher noch keine eigene Gesetzesgrundlage in die Wege gebracht hat, war das auch höchste Zeit. Das Heimgesetz des Bundes in der Fassung von 2001 wird den aktuellen und gegenwärtigen Anforderungen zur Betreuung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen nicht mehr gerecht.
Die Landesregierung hat ihren eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Das könnte die Vermutung unterstützen, dass nach alter sächsischer Tradition Vorlagen der Opposition mit Missachtung durch die Regierungsmehrheit bestraft werden. In dieser Hinsicht liegt übrigens Sachsen von allen Bundesländern an der Spitze.
Wer die Gesetzesentwürfe selbst lesen will, kann das hier:
www.landtag.sachsen.de: Dokumentationsstems EDAS
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