Foto: Rode Parkplatz Breite Straße - neuer Name "Franzensplatz"? |
Ich finde das ausgesprochen bedauerlich. Es ist doch gerade im Sinne des Genossenschaftsgedankens, widerstreitende Meinungen zu vereinen und den gemeinschaftlichen Vorteil zu fördern. Die Verluste werden auf dem sich jetzt abzeichnenden Weg größer sein als der Nutzen.
Der Gegenstand des Streites ist bedeutsamer, als nur ein Sommerloch in der Presseberichterstattung zu füllen. Als ehemaliges Genossenschaftsmitglied der WGC rufe ich dazu auf, doch noch eine Rückkehr aus der Sackgasse zu suchen.
Dr. G. Dietmar Rode
Kreisrat
Anmerkungen zumNachdenken:
"Genossenschaftliches Wirtschaften ist weder Sozialromantik noch eine Absage an die Rechenhaftigkeit. Nur das Hauptziel des Wirtschaften ist ein anderes: Während der Erfolg einer Kapitalgesellschaft am Gewinn und Börsenkurs gemessen wird, zielt die Genossenschaft darauf ab, für Ihre Mitglieder Nutzen zu produzieren. In der Wissensgesellschaft gewinnen Humanressourcen als Produktionsfaktor an Bedeutung. Wo könnte man die Fähigkeiten engagierter Menschen besser nutzen als in solidarischen Genossenschaft?"
Dr. Christoph Zöpel, Honorarprofessor der Universität Dortmund und Präsident des BzFdG e.V. in einem Interview in der "die tageszeitung (taz)" am 18.8.2006
Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. (BzFdG e.V.)
Zweck einer Genossenschaft ist der Förderauftrag, d. h. die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Verfolgung und Erfüllung des Förderzweckes ist ein unabdingbarer Auftrag. Der verfolgte Zweck der Genossenschaft ist im Sinne des Genossenschaftsgesetzes erfüllt, wenn für die Mitglieder im weitesten Sinne wirtschaftliche Leistungen zur Förderung ihrer Mitgliedsunternehmen erbracht werden. Diesem Grundauftrag entsprechend, hat die Genossenschaft in Abstimmung mit ihren Mitgliedern − unter Ausnutzung aller verbundwirtschaftlichen Vorteile – unternehmerisch und marktgestaltend zu handeln, um dem Mitglied optimale Leistungen bieten zu können.
Sicher geht der "Fall" Franz noch nicht gleich zum Gericht, denn jetzt befindet erst der Aufsichtsrat über den Widerspruch. Auf diese Entscheidung bin ich gespannt, ob es eventuell doch Mitglieder gibt, die vernünftig entscheiden und wie werden sich ehemalige Mitstreiter verhalten? Mir zeigt der "Fall" zwei Dinge: zum einen ist dieser Genossenschaft Menschlichkeit völlig fremd oder verloren gegangen. Wie sonst wird ein aktives langjähriges Mitglied im Alter von 80 Jahren wie ein Krimineller behandelt und ohne Vorankündigung auf die Straße gesetzt? Selbst mit Mietschuldnern geht man humaner um. Zum anderen ist es dringend erforderlich, dass wir gewählten Gemeinderäte uns verständigen wie wir uns verhalten, um nicht als Freiwild abgeschossen zu werden, wenn wir an einer Sache kritisch und aktiv wirken. Dies soll nicht heißen, wir haben einen "Freibrief" für alles, nein. Aber unsere Arbeit muss geschützt werden und da muss sich schon auch ein OB vor seine Stadträte stellen.
AntwortenLöschenDie zweite Chance der WGC – trotz Frau Kühne
AntwortenLöschenEs gibt ein gesundes Rechtsverständnis bei den meisten Menschen. Nicht nur die meisten Leserbriefe, sondern auch die Meinungen auf der Straße sagen, so wie mit dem Franz kann man nicht mit Leuten umgehen. Die Nötigung eines gewählten Abgeordneten fällt als eine grobe Rechtsbeugung der WGC schwer auf die Füße. Da hilft auch Frau Kühnes Meinung nicht weiter, dass das ja nur eine unpopuläre Entscheidung gewesen sei, denn „wer das eine wolle müsse das andere mögen.“ Das ist eine zynische Rechtfertigung von Unrecht nach dem Motto, Opfer müssen eben sein.
Fragen sie mal den Bürgermeister, den Friedensrichter und den Pfarrer Sachuster, ob die mit einer Schlichtung dieses Unrecht hoffähig machen oder nicht doch einen vernünftigen Kompromiss aushandeln wollten. Dr. Franz hätte nichts zurücknehmen können, er tat nur seine Pflicht. Aber bei Rücknahme der Kündigung hätte er verzichten können auf Klage wegen Wiedergutmachung der Rufschädigung, auf Entschädigung dafür.
Dennoch, jetzt haben nicht die Anwälte das Sagen, sondern der Aufsichtsrat der WGC. Die WGC hat eine zweite Chance. Warten wir ab, wer hier siegt, die rechtsstaatliche Vernunft oder die „unpopuläre Entscheidung“. Mit der Ablehnung der Schlichtung hat das Recht eine Niederlage erlitten. Das muss sich ja nicht wiederholen, wenn in der Pappelstraße das Rechtsverständnis noch nicht ganz unter den Hammer gekommen ist. Das Sommertheater beenden kann jetzt nur der Aufsichtsrat, hoffentlich tut er es, damit wir wieder über wichtigere Dinge debattieren können.
Also schaun mir mal.
Was war denn der eigentlicher Anlass für den ganzen Klamauk? Die Wohnungsgenossenschaft hat, möglicherweise ohne offizielle Genehmigung, den Bau eines Parkplatzes begonnen. War das tatsächlich so, wäre es nicht Rechtens gewesen. Dr. Franz ist darauf gekommen, und er hat es bei der Stadtverwaltung eingeklagt. Und diese wiederum hat den Baustopp veranlasst. War es so oder nicht? Und wenn es nicht so gewesen sein sollte, oder wenn die Umstände noch viel komplexer und komplizierter waren, warum legt die Genossenschaft nicht ihre Version für jeden nachvollziehbar auf den Tisch? So aber gibt es quasi eine strikte Kommunikationsverweigerung durch die Genossenschaft. Warum? Und was wäre nun zu tun? Nach den Zeitungsmeldungen sind erst einmal alle in Urlaub gefahren. Aber danach müssen die Seiten miteinander reden oder sich vermitteln lassen, und das so schnell wie möglich! Es läuft mir kalt den Buckel hinunter, wenn ich mir vorstelle, dass sich ein solcher Hickhack immer weiter ausbreiten sollte. Wenn sich die Genossenschaft bis jetzt noch nicht als Verlierer fühlt, aber fortgesetzt will, dass Dr. Franz der Verlierer ist, könnte es demnächst auch anders aussehen. In jedem Kommunikations-Seminar wird aber darauf verwiesen, dass die sicherste Konfliktlösung die Herstellung einer "win-win-Situation" ist, d.h. keine der beiden Seiten verliert. Ich halte das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch für möglich. Und darüber sollte man dringend nachdenken!
AntwortenLöschenDr. G. Dietmar Rode