Rückersdorf: Windkraftanlage |
Kreisrätin Dagmar Gorek
Es gibt einen Kabinettsbeschluss der sächsischen Staatsregierung vom 03.03.2009, wonach für das Land ein Jahresenergieertrag aus Windenergienutzung von 2 530 GWh bis 2020 festgelegt ist. Auf die Region heruntergebrochen macht das 472 GWh.
Seit Ende August 2009 liegt ein genehmigter Regionalplan des Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge vor. Von der Genehmigung ausgeschlossen ist der Teil „Windenergienutzung“.
Rückersdorf, OT von Neustadt/Lausitz |
Die Jahresversammlung hat im November des gleichen Jahres die Teilfortschreibung des Regionalplanes zur diesem Kapitel beschlossen, damit dem „Wildwuchs“ vorgebeugt werden kann. Um Transparenz für alle Betroffenen herzustellen, wurde ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf durchgeführt. Die Beratung und Beschlussfassung zu den Abwägungsergebnissen fand am Mittwoch, dem 08.06.11 in der 34. Verbandsversammlung statt.
Nächster Schritt wird die Erarbeitung des Entwurfes sein, welcher dann für die öffentliche Auslegung und Anhörung durch die Verbandsversammlung freizugeben ist.
Freiheit doch Einsicht in die Notwendigkeit?
Ohne regionalplanerischer Steuerung wären Windkraftanlagen auf weit größeren Flächen möglich. Restriktionen aus dem Fachrecht gibt es nur für das Allernötigste, z.B. Siedlungsflächen + 500 m, Wald mit 30 m Puffer, Trinkwasserschutzgebiet. Durch die Teilfortschreibung Wind werden über das Fachrecht hinausgehende regionalplanerische Ausschlusskriterien festgelegt. Dadurch verringert sich das Flächenangebot für die Windenergienutzung auf 0,2% des Verbandsgebietes.
Den Betroffenen hilft das wenig und so gibt es teilweise erheblichen Widerstand und Nichtakzeptanz in den Gemeinden und Verbänden, sowie von Privatpersonen.
Die Bürgerinitiative „Wir für Natur“ Rückersdorf fordert den Verzicht auf diesen Standort. Sie beklagt, dass zu sieben bereits vorhandenen Anlagen mindesten zehn weitere, vermutlich wesentlich höhere, hinzukommen sollen. Rückersdorf ist mit 10% der Gesamtstrommenge geplant!
Die hohe Siedlungsdichte in unserer Region im Zusammenhang mit der landespolitischen Zielstellung bezüglich Windenergienutzung führt ursächlich zu einem geringeren Ermessensspielraum bezüglich der Wahl des Siedlungsabstandswertes (750 m zur zusammenhängenden Bebauung). Planerisches Ermessen (z.B. bei der Wahl eines sehr hohen, vorsorgenden Siedlungsabstandes) ist an den Erfüllungsgrad übergeordneter Ziele gebunden.
Zur Umsetzung der Vorgaben setzt der Planungsverband verstärkt auf das Repowering, weil damit ein Anreiz geschaffen worden ist, für die Errichtung neuer, leistungsfähiger Anlagen eine erhöhte Vergütung zu erhalten, wenn die entsprechende Anzahl von Altanlagen (je nach Leistung) zurückgebaut wird. Somit ist das Repowering ein geeignetes Mittel, der „Verspargelung der Landschaft“ weitgehend ein Ende zu setzen und Anlagen, welche in vergangenen planlosen Zeiten entstanden sind, verschwinden zu lassen. Allerdings gibt es dazu noch keine umfassenden Erfahrungen und letztlich ist es eine privatwirtschaftliche Angelegenheit, bei der Eigentumsfragen eine große Rolle spielen.
Unter diesen Gesichtspunkten war den Änderungsempfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung hinsichtlich der 23 Vorrang-/Eignungsgebiete zuzustimmen. Wir werden uns wohl in naher Zukunft an Zustände wie auf dem Foto der Bürgerinitiative „Wir für Natur“ Rückersdorf gewöhnen müssen.
Dagmar Gorek
Mitglied im Regionalen Planungsverband
Fotos: Bürgerinitiative „Wir für Natur“ Rückersdorf
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