In der Sächsischen Zeitung vom Montag, 25. Januar 2010 war zu lesen:
Klinik lehnt Leipziger Urteil ab
Von Ulrike Körber
Der Aufsichtsrat der Elblandkliniken muss neu gewählt werden. Das sieht ein Gerichtsurteil vor. Doch jetzt läuft dagegen ein Beschwerdeverfahren.
Der Meißner Betriebsrat der Elblandkliniken will mehr Mitspracherecht der Krankenhausmitarbeiter im Aufsichtsrat. Die Elblandkliniken wollen das nicht. Nicht anders ist zumindest der Widerspruch der Geschäftsführung gegen ein Urteil des Landesgerichtes in Leipzig zu deuten. Dieses hatte bereits Ende vergangenen Jahres den Forderungen des Betriebsrates zugestimmt und in seinem Urteil erklärt, dass die Zusammensetzung des aktuellen Aufsichtsrates gesetzeswidrig ist (SZ berichtete). Er müsste zu 50Prozent aus Mitarbeitern des Klinikums bestehen. Vier Arbeitnehmervertreter sollten es demnach sein. Derzeit sind es nur zwei. (vollständiger Artikel)Was bedeutet das?
Heinz Hoffmann, der als langjähriger Gewerkschaftsfunktionär umfangreiches Wissen und Erfahrungen in solchen Angelegenheiten hat, sieht in diesem Artikel einige Fragen und Widersprüche. Er verweist dazu auf das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und stellt zunächst fest:
AntwortenLöschen„Um in Gänze Klarheit zu haben, brauchen wir das Urteil des Gerichts. Zur Forderung einer unverzüglichen Herausgabe hat Brigitte Zschoche aus unserer Fraktion als Aufsichtsratsmitglied ein Recht. Ich schlage deshalb vor, ganz schnell dieses Urteil zu beschaffen. Dann sind die wesentlichen Fragen zu klären und danach können wir ganz solide damit in die politische Öffentlichkeit gehen.“