Orientierung

Sonntag, 25. Januar 2009

Akuelles aus dem Landkreis


Dagmar Gorek, Kreisrätin und Mitglied in der Verbandsversammlung des RPV berichtet über aktuelle Fragen. Dazu ist ein der ausführlicher Artikel über "Kommentar" zu lesen.


2 Kommentare:

  1. Der Entwicklung Raum und Struktur geben Arbeitsstand des Regionalplanes


    Am 15.12.2008 hat die Verbandsversammlung (VV) des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge in öffentlicher Sitzung die 1. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes seiner Planungsregion als Satzung beschlossen. Damit findet ein Vorgang seinen vorläufigen Abschluss, mit dem sich der Planungsverband seit 2004 befasste und in dessen Verlauf bis zum Jahr 2007 zunächst die Fachbereiche der Landratsämter und andere Behörden angehört wurden.
    Nachdem im November 2007 das Anhörungsverfahren mit öffentlicher Auslegung zum Entwurf des Regionalplanes gemäß § 6 Abs. 2 SächsPIG (Landesplanungsgesetz) abgeschlossen werden konnte, wurden folgende Verfahrenschritte durchgeführt:

    11/2007 Abwägung der Anregungen aus den eingegangenen Stellungnahmen und
    bis Überarbeitung des Planentwurfes entsprechend der notwendigen
    05/2008 Änderungen

    02.06.2008 Beschluss der VV zur Freigabe des geänderten Regionalplanentwurfs zur
    erneuten Anhörung

    bis Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 SächsLPIG mit öffentlicher
    16.07.2008 Auslegung

    07-08/2008 Auswertung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und
    Vorbereitung der Abwägungsentscheidungen durch die
    Verbandsgeschäftsstelle

    bis Teilanhörung der betroffenen Bürger und berührten Träger öffentlicher
    19.09.2008 Belange nach § 6 Abs. 4 Satz 3 SächsLPIG

    bis Ende Auswertung der Stellungnahmen aus der Teilanhörung und Überarbeitung
    09/2008 des Planentwurfs unter Anpassung an die Ergebnisse der Kreisgebiets-
    neugliederung für den Beschluss der VV über den Regionalplan als
    Satzung

    Inhaltlich strittiges Thema im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes zwischen Regionalem Planungsverband (RPV) und Genehmigungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern, SMI) ist der Teil Windkraft innerhalb des Teilkapitels Erneuerbare Energien. Dabei vertritt das SMI gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die Auffassung, dass der RPV für die Windkraftnutzung mit den für diese Nutzung getätigten Standortzuweisungen in Verbindung mit hierfür definierten Ausschlusskriterien nicht genügend Raum schaffe.
    Im Entwurf zur ersten Gesamtfortschreibung waren vom RPV lediglich drei Standorte ausgewiesen worden (Streumen, Rennersdorf, Lübau). Das bedeutete eine Reduzierung von ursprünglich 12 auf nur noch drei Vorranggebiete und war trotz Bestandsschutz vorhandener und bereits genehmigter Anlagen so nicht haltbar. Deshalb sind in dem als Satzung beschlossenen Regionalplan weitere vier Vorrang-/Eignungsgebiete (VREG) Windenergienutzung ermittelt und in den Zielkarten ausgewiesen worden. Das sind Mautitz, Wölkisch, Reinholdshain und Rückersdorf.

    Mit den nunmehr sieben VREG im Regionalplan würde nach Meinung des SMI der Windenergienutzung weiterhin zu wenig Raum gegeben. Die Planungsregion könnte ihren Anteil an der Erfüllung des Klimaschutzprogramms des Freistaates Sachsen nicht erbringen, da das nutzbare Windpotenzial an diesen wenigen Standorten nicht ausreiche. Damit im Zusammenhang wird kritisiert, dass der gegenüber dem rechtskräftigen Regionalplan neu gewählte Siedlungsabstand der VREG zur Wohnbebauung von 1000 m (bisher 750 m), der vorrangig dafür verantwortlich ist, dass nur diese sieben Standorte zur Ausweisung kommen, nicht akzeptabel sei.
    Die konträren Auffassungen von SMI und RPV gründen sich vor allem auf eine unterschiedliche Herangehensweise, wonach das nutzbare Windpotenzial der einzelnen Standorte jeweils berechnet wird. SMI und SMUL sprechen dabei der Potentialberechnung in den VREG keinerlei Ausformungs- und Konkretisierungsspielraum zu, so dass beispielsweise vorhandene Anlagen, soweit sie den VREG als zugehörig bewertet werden können, in diese Berechnung nicht mit einfließen. Dies sieht der RPV anders, weshalb seiner Auffassung nach die Vorgaben des Windmessprogramms mit den ausgewiesenen VREG durchaus erfüllt werden.
    Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird man sich noch einmal mit den unterschiedlichen Auffassungen auseinander setzen müssen!

    Wie sehen unsere Bürger und die betroffenen Gemeinden die Problematik?
    „Windkraft nicht zum Nulltarif“ lautete ein Artikel des „Wochenkurier“ im Juni vergangenen Jahres. Er bezog sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes welches besagt, dass zukünftig die Gewerbesteuer komplett am Standort des Betreibers geltend gemacht werden muss. Bisher wurde die Steuer gesplittet und die Gemeinden, auf deren Grund und Boden die Anlagen stehen, bekamen etwas vom Steuerkuchen ab. Sie wurden damit geködert, dass nach Ablauf der Abschreibung die Windkraftanlagen ordentlich Gewerbesteuer in die Kasse bringen würden. Nun bleiben ihnen nur die Belastung durch Lärm, die Schlagschatten der Flügel und eventuell Verluste im Tourismus, ohne Entgeld.
    Die Notwendigkeit und die Vorteile der Nutzung erneuerbarer Energien für Strom- und Wärmeerzeugung leuchten jedem ein. Dennoch wollen die Bürger keine „Verspargelung“ der Landschaft mit unzähligen Windrädern.
    Der beschlossene Regionalplan wirkt in diese Richtung und hat deshalb meine Zustimmung.


    Dagmar Gorek, Kreisrätin und Mitglied in der Verbandsversammlung des RPV
    23.01.09

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  2. Energiewende - Zwischenbilanz einer Jahrhundertaufgabe
    (ein Versuch)
    Nach 10 Jahren Energiewende ist es erforderlich, eine kritische Zwischenbilanz zu ziehen. Mit großer Sorge ist zu beobachten, dass die Energiepolitik zu einem ideologischen Kampffeld ohnegleichen geworden ist. Die Euphorie der ersten Jahre ist Ernüchterung gewichen. Erneuerbare Energien sind ins Gerede gekommen, weil Biokraftstoffe profitbringend mit Nahrung konkurrieren, Tiefengeothermie unsicherer ist als gedacht und die Wasserstofftechnologie noch lange unwirtschaftlich ist. Unversöhnlich stehen sich die Forderungen nach Beschleunigung des Umstiegs in die erneuerbaren Energien (nach selbstgesetzten, aber wie Naturgesetze verkündeten Zielmarken) und die totale Verneinung des „menschengemachten Klimawandels“ als Verursacher einer Energiewende gegenüber. Stark steigende Energiepreise zu Lasten der Verbraucher und aller Wirtschaftszweige kontrastieren mit den Verweigerungen der betroffenen Bevölkerung gegen Kohlekraftwerke und gegen Windkraftanlagen und zeugen von zur Lösung drängenden Widersprüchen.
    Das seit zehn Jahren verfolgte offizielle Energiekonzept gleichzeitigen Ausstiegs aus Kernenergie und Kohle und ihrem Ersatz durch die erneuerbaren Energien Wind und Solar steht in seiner Logik und seinen ernsten Konsequenzen zur Debatte. Dieser deutsche Sonderweg findet hier zunehmend Kritiker und im Ausland keine Nachahmer.

    Für die weitere Debatte können folgende Thesen gelten:
    1. Die Versorgung mit Energie zählt zu den zentralen globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Dabei geht es um die verlässliche Bereitstellung von Strom, Wärme und Kraftstoffen, um Wohlstandssicherung und volkswirtschaftliche Entwicklung unter Beachtung der Auswirkung auf die Umwelt und das Weltklima.
    2. Ständig sichere Versorgung mit Energie ist zu einem Grundbedürfnis wie Wohnung, Kleidung, Nahrung und somit zu einem Bestandteil der Daseinsvorsorge geworden. Die Auffassung, dass Energie ein Luxusgut ist, das dem Klima schadet und darum knapper und teurer gemacht werden muss, ist elitär und unsozial. Ihr ist nicht zu folgen.
    3. Der aus Gründen der Ressourcenerschöpfung und des Klimawandels erforderliche Energiewandel ist ein tiefgreifender und langwieriger Prozess vom Rang einer Jahrhundertaufgabe. Er verlangt wissensbasierten Realismus und nicht ideologisch begründeten Aktionismus im künstlichen Wettbewerb um immer kürzere Ausstiegszeiten.
    4. Das strategische Dreieck von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit muss Grundlage jeder Energiepolitik sein und bleiben. Versorgungssicherheit bei hochtechnologischen Systemen bedeutet peinlichste Einhaltung der Konstanten von Natur und Technik. Dazu zählen hier Dauerverfügbarkeit, also Sicherung von Grundlast und Spitzenlast an 99,99 % aller Stunden eines Jahres, exakt definiert nach Spannung und Frequenz. Alternativen, die dem nicht entsprechen, können entgegen aller gegenteiligen Propaganda nur ergänzende Energietechnologien sein, aber nicht Ersatz. Das gilt auch in dezentralen Netzen.
    5. Energieerzeugung „kostenlos und unbeschränkt von der Sonne“ ist Selbstbetrug und Missbrauch der physikalischen Unkenntnis. Während die Kernenergie zwei behebbare Geburtsfehler hat, die Bombe und Tschernobyl, haben die solaren Energieformen Licht, Wärme und Wind einen unheilbaren Systemfehler, sie sind nicht grundlastfähig. Nur in der summarischen Aufrechnung der völlig unregelmäßig anfallenden Leistungen decken die WKA an Land 1600 Volllaststunden (=17%) und die Solarzellen 800 (=9%) von den 8760 Stunden eines Jahres ab. Offshore sind es auch nur 3500 Volllaststunden.
    Die Rohware Wind- und Solarstrom wird nur Nutzlast, indem die konventionellen Kraftwerke diese Energiestromstösse über eine dynamische Netzführung zu Leistung kontinuierlicher Grund- und Spitzenlast veredeln. Ohne diese Auffüllung und Glättung wäre der Windstrom nutz- und wertlos, auch wenn die rein summarische Zusammenrechnung Milliarden
    - 2 -

    Kilowattstunden ergibt. Die grundlastsichernden Kohle- und Kernkraftwerke sichern 90 % der Grundlast und laufen ständig mit. Noch keines konnte abgeschaltet werden. Besonders spürbar ist dies in diesen kalten Wintertagen, die jeden Tag mit fast 90000 Megawatt fast ein Drittel mehr Stromerzeugung verlangten als im Sommer und wo infolge der Flaute von den installierten 23.000 MW Windstrom nur 900 MW (= 4 %) eingespeist wurden(8.1.2009). Diese Unregelmäßigkeit erhöht die Stromerzeugungskosten bei Wind um das vierfache und bei Solarzellen um das zehnfache gegenüber den Kohle- und Kernkraftwerken. Sie werden derzeit über den Preis einfach den Kunden auferlegt. Die hohen Startsubventionen für Erneuerbare dürfen nicht zur Dauereinríchtung werden. Kostenintensive „Tonnenideologie“ führte schon immer zu wirtschaftlichem Untergang.
    6. Erste Grenzen der Belastbarkeit der Netze infolge der diskontinuierlichen Leistung der rund 20.000 deutschen Windkraftanlagen zeigten sich bereits. Die völlig unberechenbar jährlich auftretenden 200 Starkwindstunden führten im November 2006 zu einem 3 Milliarden Euro teuren europaweiten Gau, mitverursacht durch die schlagartige und vollständige Abschaltung der norddeutschen Windräder. Die Deutsche Netzagentur (DENA) empfahl daher gut begründet in ihrer Netzstudie 2007, die Windenergieleistungen bei 25 % des deutschen Stromverbrauchs zu begrenzen.
    7. Forschung und Entwicklung der erneuerbaren Energien sind zügig voranzutreiben. Aber: gleichzeitiger Ausstieg aus Kernenergie und Braunkohle und ihr vorrangiger Ersatz durch die derzeit bekannten erneuerbaren Energien Wind und Solar ist ein unrealistisches Programm, weil es die Kosten unverantwortlich hoch treibt und den CO²-austoß nicht wirklich senkt. Es nützt nur der Gewinnmaximierung, was der massive Einstieg der großen Stromkonzerne in die Offshoretechnik beweist.
    8. Nicht Sonne, Kohle oder Atom, sondern Sonne, Kohle und Atom heißt die Lösung beim Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Der angebliche Gegensatz zwischen Kernenergie und den Erneuerbaren ist auf grund ideologischer, parteipolitischer und wirtschaftspolitischer Interessen künstlich erzeugt und über alle Maßen aufgebauscht. Die Kernenergie gehört auf grund ihres sehr geringen CO2-Ausstosses zu den alternativen Energieträgern. Die Vorräte reichen Jahrtausende, die Fragen der Sicherheit und der Endlager sind lösbar.
    Fazit: Die aktuelle Energiepolitik gehört auf den Prüfstand, weil mit den derzeitigen Lösungen die angestrebte Vollversorgung mit „grünem“ Strom in Deutschland nicht möglich ist. Wind, Sonne, Biomasse und Speicherkraftwerke sind notwendige, entwicklungsfähige und ausbaufähige Komponenten, aber sie können die Grund- und Spitzenlastversorgung durch Kohle und Kernenergie nicht ersetzen.








    Coswig, den 20.01.2009

    Dr. Eckehard Franz

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