Orientierung

Dienstag, 18. November 2008

Auch darum kümmert sich ein Kreisrat


Die Zahl der Schulen im Landkreis hat sich in den letzten Jahren immer mehr verringert. Das hat zum einen etwas mit der demografische Entwicklung zu tun, zum anderen mit den zur Verfügung stehenden Finanzen. Politische und organisatorische Entscheidungen werden deshalb immer schwieriger, selbst wenn es um das Wichtigste für die Zukunft geht – unsere Kinder. Einzelfälle sollten dabei weder überhöht, noch vergessen werden.


Kreisrat Hans-Ullrich Scheibe von der Linken berichtete:

Ein allein erziehender Vater zweier kleiner Kinder, erst seit kurzer Zeit wieder in Arbeit und Lohn, sucht händeringend nach Hilfe. Sein größerer Sohn besucht die 2. Klasse der Förderschule. Der Schulweg von Tauscha, Ortsteil Kleinnaundorf bis zum Förderschulzentrum „Peter Rosegger“ in Priestewitz beträgt mehr als 30 km. Dafür hat er einen Antrag auf Sonderbeförderung gestellt.

Bisher wurde für die Fahrt ein Taxi bestellt. Aber das ist teuer und bis zum 31.10.08 wurden mehr als ¾ der zur Verfügung stehenden 2.000€ verbraucht. Und deshalb geht das nach Auskunft des Landratsamtes ab dem 01.12.08 nicht mehr. Nach den gesetzlichen Vorschriften und in der entsprechende Satzung des Landkreises heißt es: „Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.“ Voraussetzung ist zunächst ein Eigenanteil, den der „Personensorgeberechtigte“, also der Vater, zu zahlen hat. Das Landratsamt stellt dann Monatskarten für den Sohn bereit.

So gut, so schön. Wie aber kommt der Sohn tatsächlich zur Schule?

Der Bus fährt in Kleinnaundorf 6:13 Uhr los. In Großenhain muss er umsteigen, und wenn die 3 Minuten dafür zu knapp sein sollten, 33 Minuten warten. 07:17 bzw. 7:47 Uhr wäre der Schüler dann am Schulort, das heißt nach 1:04 h bzw. 1:34 h Fahrzeit.

Für die Heimfahrt sieht es für den 8jährigen nicht besser aus: Fahrzeit 1:30 h.

Hat die zuständige Sachbearbeiterin auch Kinder, die sie allein auf eine solche Busfahrt schicken muss? Aber gegen diesen Bescheid kann der Vater ja innerhalb es Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Und Kreisrat Scheibe wird ihn dabei unterstützen.

2 Kommentare:

  1. Das nenne ich konkrete Berichterstattung aus dem Kreis.
    Danke!

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  2. Am 25.11.08 fand die 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Kreisentwicklung statt. In der Tagesordnung standen u.a. das zukünftige ÖPNV-Konzept und die Eckpunkte für die neue Schülerbeförderungssatzung. Das war Anlass für die Vertreter der Fraktion DIE LINKE, sich auch zu dieser Frage zu äußern. Es wurde versichert, dass nach einer verträglichen Lösung gesucht wird.

    Dr. G. Dietmar Rode
    Mitglied im AWUK

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