Orientierung

Donnerstag, 14. Januar 2016

Grundrecht Asyl

Bildergebnis für die linke sachsenBeschlussvorschlag für die Sitzung des Landesvorstandes DIE LINKE.Sachsen am 15.01.2016

Asyl ist ein Grundrecht, ein Menschenrecht. Es ist kein Gastrecht – was auch immer das sein soll -, keine Barmherzigkeit, keine Gnade, sondern eine Verpflichtung nach der Genfer Flüchtlingskonvention und ein Gebot all dessen, was menschlich ist. Es darf weder durch Obergrenzen noch durch Kontingente eingeschränkt werden. Parolen, die von rechts gestellt werden und inzwischen von CSU/CDU und leider auch von der SPD übernommen wurden, lehnen wir entschieden ab!

Die Werte des Grundgesetzes, die Regeln des Zusammenlebens in dieser gelten für alle hier lebenden Menschen universell. Menschen, die diesem Land straffällig werden, sind unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Religion mit den Mitteln des Strafgesetzbuches zu bestrafen. Das ist eine Selbstverständlichkeit des Rechtsstaates. Eine weitere Verschärfung des Asylrechts, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines „Asylstrafrechtes“ lehnen wir daher als eine Form der Sondergesetzgebung ab.

Wir sehen die Notwendigkeit der Aufgabe der Integration von Menschen, die in diese Gesellschaft kommen. Diese Aufgabe kann Politik jedoch nicht einseitig als Bringschuld an Geflüchtete und EinwanderInnen stellen, sondern muss ihren Teil zur Erreichung des Ziels der sprachlichen und sozialen Integration leisten. Dazu gehört die Schaffung entsprechend ausreichender Integrationsangebote wie Sprachkurse, die Bereitstellung ausreichender Stellen für soziale Betreuung, wie auch das Leben einer Willkommenskultur, die eben nicht nur einseitig fordert, sondern Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft aufnimmt und die Werte des achtvollen Zusammenlebens in dieser Gesellschaft vermittelt. Integration heißt dabei nicht Assimilation.

Forderungen wie jene nach einer vermeintlichen Leitkultur lehnen wir ab. Jeder Mensch soll sich in diesem Land nach seinen oder ihren Vorstellungen frei entfalten können, sofern durch diese Entfaltung die Freiheit anderer Menschen nicht beschränkt wird. Zu diesem Anspruch des Artikels 2 des Grundgesetzes bekennen wir uns ausdrücklich.

Einreicher:
Antje Feiks, Landesgeschäftsführerein
Thomas Dudzak, Mitarbeiter für Strategeentwicklung, -beratung und Öffentliches Wirken

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