Orientierung

Dienstag, 24. März 2020

AfD-Flügel-Auflösung

Was ändert sich?

Am letzten Wochenende hat sich der sogenannte "Flügel" der AfD aufgelöst. Anlass für den Beschluss des Parteivorstandes dürfte die Einstufung des parteiinternen Netzwerkes als "erwiesen rechtsextreme Bestrebung" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gewesen sein. damit sollte wohl abgewendet werden, dass Führungskräfte

Der „Flügel“ hat am vergangenen Wochenende seine Selbstauflösung beschlossen. Zuvor hatte der Parteivorstand der AfD diesen Schritt per Beschluss gefordert. Am 12. März war das parteiinterne Netzwerk vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „erwiesen extremistische Bestrebung“ eingestuft worden. Dadurch hätte der „Flügel“ mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden dürfen.


Führende Kräfte der AfD hatten den "Flügel" zuvor immer wieder verteidigt. Und so meinet z.B. Alexander Gauland, der Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, dass der „Flügel“-Frontmann Björn Höcke in der „Mitte der Partei“ stünde. Da frage ich mich doch, wie die andere Hälfte der Partei charakterisiert ist, die noch rechts von Höcke steht.

Da der "Flügel" eh über keine feste Struktur oder definierte Mitgliedschaften verfügt, dürfte die Auflösung nicht mehr als eine Scheinhandlung sein. Da wird niemand aus der Partei geworfen oder ändert gar sein Gesinnung.  Die verfassungsrechtliche Beobachtung sollte nach wie vor dringend geboten sein.


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