Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, erklärte im Landtag vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf seiner Fraktion (Parlaments-Drucksache 6/8130) „Gesetz für ein tolerantes und friedliches Zusammenleben in einem weltoffenen Sachsen“):
"Unser Gesetzentwurf, am 24. Januar 2017 in den Geschäftsgang eingebracht, ist die Antwort auf eine Vielzahl beschämender Ereignisse gewesen, die einen deutlich fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Charakter trugen.
Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf die inhaltliche Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen mit zwei Neuerungen:
Erstens auf die Einfügung eines neuen so genannten Antirassismus-Artikels, beinhaltet in Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs und
zweitens auf die Änderung der Artikel 18 Absatz 3 und 116 der geltenden Verfassung, in denen bislang von menschlicher „Rasse" die Rede ist.
In der am 31. Mai 2017 stattgefundenen öffentlichen Expertenanhörung haben mehrere Sachverständige bestätigt, dass die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen in einem erfreulichen politischen Trend liegen. Für die Ebene der Bundesländer kann beispielhaft Brandenburg oder im besonderen Maße auch das Land Mecklenburg-Vorpommern genannt werden, wo vor einigen Jahren in die Landesverfassung ein neuer Artikel 18a eingefügt wurde, der in der Intention und auch im Wortlaut wesentliche Analogien mit unserem Vorschlag aufweist. Wir wollen, dass im Artikel 7 a „Schutz des friedlichen Zusammenlebens - Gewaltfreiheit " in einem ersten Absatz normiert wird, dass alles staatliche Handeln des Freistaate Sachsen dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können.
Ich frage mich, was Abgeordnete, die objektiv und unvoreingenommen dieses vorgeschlagene Staatsziel prüfen, gegen eine solche Formulierung sachlich und rechtlich einzuwenden hätten?!
Ebenso meinen wir, dass das in Absatz 2 angelegte Staatsziel, wonach das Land das friedliche Zusammenleben der Menschen zu schützen und der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankengutes entgegenzutreten hat, nicht nur zeitgemäß ist, sondern eine verfassungsmäßige Handlungsaufforderung sein muss."
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