Orientierung

Mittwoch, 5. November 2014

"Lex Dresden“ im Koalitionsvertrag bedient

Über Allmachtsphantasien der CDU

von André Schollbach, MdL

Zur Ankündigung im Koalitionsvertrag (Seite 88) von CDU und SPD für Sachsen, man werde „bei der Bestellung der Beigeordneten eine Einvernehmensregelung analog der Sächsischen Landkreisordnung einführen“, erklärtAndré Schollbach, Sprecher für Kommunalpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

"Würde diese Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung Realität, könnte ein Oberbürgermeister die Wahl von Beigeordneten durch eine ihm missliebige Stadtratsmehrheit nach eigenem Gutdünken blockieren, indem er schlicht die Erteilung seines Einvernehmens verweigert.
Erst im letzten Jahr wurde die sächsische Gemeindeordnung komplett überarbeitet – da sah selbst die CDU diesen Änderungsbedarf nicht. Nachdem nun aber in der Landeshauptstadt Dresden die CDU die Kommunalwahl verloren hat und Rot-Rot-Grün die Mehrheit stellt, soll hier offensichtlich die Umsetzung des Wählerwillens behindert und blockiert werden. Es handelt sich also um eine „Lex Dresden“, ein parteipolitisch motiviertes Manöver, das allein der Befriedigung und Durchsetzung der Allmachtsphantasien der CDU dient.
Die Wählerinnen und Wähler in Dresden können jedoch ihrerseits einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten: nämlich keinen CDU-Oberbürgermeister bzw. keine CDU-Oberbürgermeisterin mehr wählen, von deren gnädigem Einvernehmen die Besetzung von politischen Leitungsfunktionen im Rathaus abhängig gemacht werden könnte.
Eines hat die CDU mit ihrem Manöver in jedem Fall erreicht: Wir haben jetzt eine zusätzliche Motivation für die Oberbürgermeisterwahl 2015 in Dresden."

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