Falk Neubert steht wieder vor Gericht – Mittwoch, 21. Mai, 10 Uhr
Der Gerichtsprozess gegen den Landtagsabgeordneten Falk Neubert (DIE LINKE), dem vorgeworfen wird, bei den antifaschistischen Protesten am 19. Februar 2011 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, wird morgen fortgesetzt. Die Verhandlung findet am Mittwoch, 21. Mai 2014, um 10 Uhr im Amtsgericht Dresden (Hauptgebäude Roßbachstraße 6, Sitzungssaal N1.14) statt.
Dresden, Februar 2011 |
Beim zurückliegenden Verhandlungs- termin am 07. Mai 2014 hatte Neubert unter anderem erklärt, dass er „froh und stolz darauf“ sei, „in den letzten Jahren immer wieder meinen Beitrag geleistet zu haben, eine demokratische Entwicklung zu befördern und klar Position gegen Nazis zu beziehen“. Sein Protest sei auch am 19. Februar 2011 „friedlich und gewaltfrei“ verlaufen. Dieses Verhalten sei „vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt“ gewesen. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dresden, er habe sich damit strafbar gemacht, bezeichnete er als „abenteuerlich“ und wies ihn „in aller Deutlichkeit“ zurück.
Der Abgeordnete hatte 2011 mit tausenden anderen gegen einen geplanten Naziaufmarsch in Dresden demonstriert. Seit vielen Jahren ist er antifaschistisch engagiert, unter anderem wiederholt als Anmelder des „Mahngangs Täterspuren“ des Bündnisses „Dresden Nazifrei“.
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Kevin Reißig
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit | stv. Pressesprecher
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