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Pressemitteilung des Kreisvorstandes DIE LINKE.Meißen
Der Kreisvorstand der LINKEN traf sich am Dienstag unter Leitung seiner Kreisvorsitzenden Kerstin Lauterbach zu seiner turnusmäßigen Sitzung in Meissen. Neben den Fragen zur Vorbereitung der Kommunal- und Europawahlen befasste sich das Gremium mit lokalpolitischen Themen.
1. Mit großer Sorge betrachtet die LINKE die Entwicklung der Staatlichen Porzellan -Manufaktur Meissen. Im Mittelpunkt, so heißt es in einer Erklärung, muss jetzt die sofortige Prüfung der Rechnungsunterlagen und vor allem der Fähigkeit der Führung des 300 jährigen Traditionsunternehmens durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates stehen. Die Staatsregierung des Freistaates Sachsen muss als 100% tiger Gesellschafter schnellstmöglich ihre Verantwortung wahrnehmen.
Der Kreisvorstand unterstützt vorbehaltlos die Bemühungen und die inhaltliche Ausrichtung der Bürgerinitiative „Manu in Gefahr?“, wonach das Kerngeschäft der traditionsreichen Staatlichen Porzellan-Manufaktur in der Herstellung von traditionellen Porzellan in einer gesunden Proportion mit der Herstellung von modernen Porzellan liegen muss. Außerdem bedarf es einen sensiblen Umgang mit der Marke „Meissen /.Meißen“. Das Meissener Porzellan mit dem Siegel der „gekreuzten Blauen Schwerter“ gehört zur Stadt Meißen, aber keiner ortsansässigen Firma darf durch egoistisches Markengebaren ein Nachteil entstehen.
2. Einhellig begrüßt der Kreisvorstand der LINKEN das Vorgehen seiner Kreistagsfraktion, wonach die Schülerbeförderungskostensatzu ng geändert werden muss. Einen entsprechenden Antrag reichte die Fraktion heute, am 16.April mit einem Schreiben beim Landrat ein. Darin heißt es u.a. zu der geplanten einmaligen Vorkasse bei Schülertickets:
„ Aus unserer Sicht ist, auch wenn wir die damalige Beschlussfassung nicht mitgetragen haben, unverkennbar, dass im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Kreistages unzureichend auf die konkreten Lebensbedingungen in unserer Region geachtet wurde. Die öffentliche Kritik und Empörung über Einmalzahlungen ist nachvollziehbar und berechtigt.“
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