Orientierung

Freitag, 17. Januar 2014

"Feindsender"-Verbot aus früheren Zeiten reloaded?

Filtersoftware an Schulen schließt DIE LINKE aus

Internetfilter an Schulen sperrt Seite der sächsischen LINKEN aus / Kategorisierung als „Politisch Extrem / Hass / Diskriminierung“ / Partei widerspricht deutlich

Durch eine in vielen Schulen des Freistaates eingesetzte Filtersoftware ist die Website der sächsischen Linken nicht aufrufbar. Die von der Firma „Time for kids Informationstechnologien GmbH“ Software sperrt dabei die Seite www.dielinke-sachsen.de standardmäßig aus. Schülern wie Lehrern ist es bei aktivierter Software so nicht möglich, die Seiten der Partei DIE LINKE. Sachsen zu erreichen. Die Software führt die Seite dabei unter der Kategorie „Politisch Extrem / Hass / Diskriminierung“. Auch andere Parteien, wie die Websiten von CDU, SPD oder auch die Bundesseite von DIE LINKE werden in den Grundeinstellungen zunächst ausgeschlossen, allerdings unter der Kategorie „Parteien“. Soll die Kategorie „Parteien“ – bspw. zur Recherche im Gemeinschaftskundeunterricht – durch den Administrator freigegeben werden, bleibt die Seite der LINKEN Sachsen weiterhin nicht erreichbar. 

Dazu erklärt Antje Feiks, Landesgeschäftsführerin der sächsischen LINKEN: „Der Ausschluss unserer Seite unter dieser Kategorie ist für uns nicht nachvollziehbar. Damit wird die sächsische Linke mit Seiten wie dem Naziportal „Freies Netz“ oder anderen radikal rechten Seiten gleichgesetzt. Einer solchen Gleichsetzung widersprechen wir in aller Deutlichkeit.“ 

Generell sei der Einsatz von Filtersoftware an Schulen fragwürdig, so Feiks weiter. „Ein Ziel des Unterrichts ist es, den SchülerInnen Medienkompetenz zu vermitteln. Wie ein sicherer Umgang mit dem Medium Internet vermittelt werden soll, wenn Dritte entscheiden, welche Inhalte von SchülerInnen aufgerufen werden können, bleibt vollkommen offen.“ Gegen einen rein technischen Schutz durch Antivirensoftware und ähnlichem spräche nichts. „Jedoch sollte bedacht werden: Wenn andernorts der Zugang zum Netz eingeschränkt wird, dann ist das für uns ein Zeichen von Unfreiheit. Wenn aber ein privatwirtschaftliches Unternehmen dies an Schulen tut, wird mit einem verantwortungsvollen Kinder- und Jugendschutz argumentiert. Das ist absurd.“, so Feiks abschließend.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den untenstehenden Kontaktdaten selbstverständlich gerne zur Verfügung.

f.d.R.
Thomas Dudzak

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Thomas Dudzak
Mitarbeiter Presse/Öffentlichkeitsarbeit
www.dielinke-sachsen.de




Nachdenkliches aus der deutschen Geschichte
gefunden von Jo Rozynski:


Die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 01.09.1939 verbot das Abhören von Radiosendern anderer Staaten,selbst neutraler und mit Deutschland verbündeter, und stellte das Verbreiten der Nachrichten von abgehörten "Feindsendern" unter Strafe. Das wurde im nationalsozialistischen Deutschland mit dem Begriff Rundfunkverbrechen belegt.

Aber ich erinnere mich auch noch gut, dass wir zu DDR-Zeiten abends das Internat mit der Kofferheule im Arm verließen, um heimlich auf der Kurzwelle von Radio Luxemburg  den Beatles zu lauschen. "Esv waren Rock´n´Roll und Bluejeans, die diese Eisernen Vorhang letztlich niedergerissen haben, nicht all diese Atomwaffen und nicht der Sieg im Machtkampf der Blöcke und all der Scheiß.", sagte Keith Richards vonj den RollingStones.

Die Einschränkungen der Informationsfreiheit haben nie ihr Ziel erreicht und waren eher schädlich. Wir sollten aus der Geschichte lernen. Die Gedanken sind frei. Sie lassen sich nicht verbieten. Besseres Wissen ist gefragt!

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