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67. Treffen der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE mit Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker
Am Wochenende wurde auf dieser Veranstaltung in Dresden ein Forderungskatalog „Pro Bürgerbeteiligung – für MEHR direkte Demokratie“ beschlossen. Andrea Roth, langjährige Moderatorin der Bürgerinitiativen-Treffen und Sprecherin für direkte Demokratie der Fraktion DIE LINKE, stellt die wichtigsten Auszüge aus diesem Katalog heute der Öffentlichkeit vor:
I. MEHR direkte Demokratie als notwendige Alternative und erforderliches Korrektiv
Der direkten Demokratie kommt die Funktion der Ergänzung und eines Korrektivs der repräsentativen Demokratie zu. Sie braucht daher Rahmenbedingungen, die eine anregende oder korrigierende Entscheidung unmittelbar durch das Volk ohne besondere Hürden ermöglichen.
Diese Rahmenbedingungen für ein deutliches Mehr an direkter Demokratie in Sachsen wie auch im Bund endlich bürgerfreundlich auszugestalten, ist längst überfällig!
II. Umfassende Transparenz aller politischen Planungen und Entscheidungen
Nur wenn eine die erforderliche Transparenz schaffende umfassende Informationsfreiheit für jede und jeden garantiert ist, können Machtmissbrauch und undemokratische Entscheidungen wirksam vorgebeugt werden. Wir fordern daher für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen die Verabschiedung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes ein!
III. Unmittelbare Bürgerbeteiligung vor Ort, im Landkreis, im Land und im Bund
Auf Landesebene fordern wir ein Verfassungsreferendum für ein Volksgesetzgebungsgesetz, bei dem die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen selbst über die notwendige Absenkung der derzeitigen Abstimmungsquoren, die Beseitigung aller Hürden für eine erfolgreiche Volksabstimmung und -gesetzgebung abstimmen können.
Wir unterstützen die Forderung von „Mehr Demokratie e.V.“ nach Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden, fakultativen und obligatorischen Referenden auf Bundesebene.
Wir fordern daher mit Nachdruck bürgernahe und bürgerfreundliche Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Kommunen und Zweckverbänden.
IV. (Kommunal)Gesetze müssen dem Menschen dienen
Wir fordern die unmittelbare Beteiligung der Bürgerinitiativen bei Änderungen des Kommunalrechts, eine bürgerfreundliche Kommunalgesetzgebung sowie die Rücknahme der ins Sächsische Kommunalabgabengesetzeingeführ ten Regelung, mit derdie Festsetzungsverjährungsfrist für Beiträge für öffentliche Einrichtungen sowie Verkehrsanlagen auf 20 Jahre erhöht und zusätzlich eine einmalige Hemmung des Fristablaufes zum 1. Januar 2000 festgesetzt wurde.

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