Orientierung

Mittwoch, 27. Juni 2012

Lehrmittelfreiheit - eine langjährige Forderung der LINKEN


Oberverwaltungsgericht hat in unserem Sinne entschieden

Bereits im März 2009 hatte DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Lehrmittelfreiheit in den Landtag eingebracht (Drucksache 4/14866), der von der damaligen Koalitionsmehrheit aus CDU und SPD abgelehnt wurde. Auch die Kreistagsfraktion DIE LINKE hatte sich damit beschäftigt und Forderungen dazu im Kreistag formuliert.

Antiquarisches:
mein Lesebuch von 1957
Zur schriftlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf Lernmittelfreiheit in Sachsen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Cornelia Falken:

Bereits am 17. April 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, dass die Schulträger nicht berechtigt sind, Kopierkosten für Unterrichtsmaterial von den Eltern zu erheben. In der nun vorliegenden Urteilsbegründung stellt das OVG endlich klar, was über 20 Jahre auf Kosten der zahlenden Elternschaft verdrängt worden ist: Alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen haben einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Bereitstellung von Unterricht und Lernmitteln. Die Schulträger dürfen gegenüber den Eltern oder Schülerinnen und Schülern keinerlei Kosten für die Anschaffung und Überlassung von Lernmitteln erheben. DIE LINKE sieht sich durch das Urteil des OVG Bautzen in ihrer Auffassung vollauf bestätigt.

Denn nach Auffassung des OVG zählen zu den kostenfrei zu überlassenen Lernmitteln nicht nur die Schulbücher, sondern auch alle „Druckwerke für die Hand des Schülers, die dazu dienen, den Lehrplan eines Faches schulartbezogen in Zielen und Inhalten zu erfüllen.“ Das sind: „Atlanten; Arbeitshefte für die Hand des Schülers, die Schulbücher begleiten, ergänzen oder ersetzen; Ganzschriften und für den Schulgebrauch aufbereitete Textsammlungen; Wörterbücher, fremdsprachliche Grammatiken und Nachlagewerke sowie Aufgaben-, Gesetzes-, Formularsammlungen und Tafelwerke“. Damit dürfte die bisherige Praxis der Erhebung von Kosten für Lernmittel für das bevorstehende Schuljahr 2012/2013 ausgeschlossen sein.

Zu klären sind bis zum Schuljahresbeginn noch zwei Dinge: Welche derzeit für den lehrplanmäßigen Unterricht benötigten Mittel und Gegenstände (über die o.g. Druckwerke hinaus) unterfallen der Lernmittelfreiheit nach Art. 102 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Verfassung und in welcher Weise erstattet das Land den Kommunen künftig die Kosten für die Anschaffung der notwendigen Lernmittel? Würde der Landtag das im Juli zur Abstimmung stehende „Sächsische Lernmittelfreiheitsgesetz“ der Fraktion DIE LINKE (Landtagsdrucksache 5/7234) verabschieden, wäre neben der „Lernmittelfrage“ auch die Finanzierungsfrage zugunsten der Kommunen rechtzeitig vor Schuljahresende gesetzlich geklärt. Wir erwarten daher, dass bereits diesen Freitag die anderen Fraktionen im federführenden Schulausschuss dem Gesetzentwurf zustimmen.

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