Bei dem Streik der Thüringer Mifa-Beschäftigten unlängst habe ich aber meine Zweifel. Die Festangestellten streikten (erfolgreich) gegen die höhere Bezahlung der Zeitarbeiter - die waren vorübergehend beschäftigt wegen Auftragsspitzen. Ich bin für bessere Bezahlung auch der Festangestellten - besonders, seit ich weiss, dass der Christian-Wulff-Freund Herr Carsten Maschmeyer dort seine Gelder profitabel angelegt hat.
Ich bin aber definitiv für höhere Bezahlung von Zeitarbeitern gegenüber Festangestellten - so, wie es in Frankreich und der Schweiz schon lange selbstverständlich ist. Die Zeitarbeiter haben schliesslich den höheren Stress und bringen zudem Fremdfirmen-Know-How ins "Kollektiv der Betriebsblinden".
Ich fände es interessant, hierzu mal verschiedene linke Stimmen zu hören/lesen.
Zur Quelle (über den Mifa-Streick) Es passierte im März: In diesem Monat verkaufte ALDI ein ordentliches Rad zu einem akzeptablen Preis. Der Hersteller: MIFA im thüringischen Sangerhausen. Die Medien berichteten im März nicht und nun wird erst im April bekannt, dass es in einer Nachtschicht im Vormonat zu einem wilden Streik kam. Auslöser war die Nachricht, dass polnische Leiharbeiter 1.400 Euro – und damit deutlich mehr als die thüringische Stammbelegschschaft – bekommen würden. Das reichte es den MIFA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie traten in den Spontanstreik noch in der Nachtschicht. Nach zwei Stunden wurde ihnen versichert: Ab sofort gibt es 150 Euro monatlich brutto mehr. Hier weiter lesen: http://links-sachsen.de/2012/04/mifa-mitarbeiter-im-thuringischen-sangerhausen-sind-mit-spontan-streik-erfolgreich/
Es ist darauf hinzuweisen, dass es hier um eine besondere Form des Streiks geht - den politischen Streik. Bei wikipedia steht dazu:
"Inwieweit Streiks zur Durchsetzung politischer Ziele zulässig sind, ist international verschieden geregelt und umstritten. In Deutschland werden politische Streiks als illegitim angesehen. Im Rahmen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen kurze politische Demonstrationsstreiks nicht unter strafrechtlicher Sanktion wegen Nötigung eines Verfassungsorgans, sie können aber wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Leistungspflicht einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers nach sich ziehen. Begründet wird das Verbot politischer Kampfstreiks damit, dass in einer Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür vorgesehenen Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei von Zwängen zu treffen sei. Aus diesem Grund schütze das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 explizit Arbeitskämpfe, die „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Auch widerspräche es dem Demokratieprinzip, wenn die Gewerkschaften per Streik politische Forderungen durchsetzen könnten, die von einer Mehrheit der Bevölkerung beziehungsweise des Parlamentes nicht geteilt werden. Neben der Gewerkschaft ver.di fordert von den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien die Die Linke ein politisches Streikrecht. In Frankreich und Italien ist der Streik organisationsunabhängig als individuelles Recht von der Verfassung garantiert und anerkannter Ausdruck der politischen Willensäußerung auch gegen Parlament und Regierung. Der Generalstreik nach dem Kapp-Putsch 1920 in Deutschland führte zur Niederschlagung des Putsches. In diesem Falle war die Demokratie bedroht und wurde durch den Generalstreik verteidigt. Die Pariser Mai-Unruhen von 1968 und der anschließende Generalstreik führten zu Neuwahlen, Lohnerhöhungen und einer Hochschulreform in Frankreich."
Das Thema ist also "heiß". Und gerade DIE LINKE sollte eine klare Position dazu haben.
Bei dem Streik der Thüringer Mifa-Beschäftigten unlängst habe ich aber meine Zweifel. Die Festangestellten streikten (erfolgreich) gegen die höhere Bezahlung der Zeitarbeiter - die waren vorübergehend beschäftigt wegen Auftragsspitzen.
AntwortenLöschenIch bin für bessere Bezahlung auch der Festangestellten - besonders, seit ich weiss, dass der Christian-Wulff-Freund Herr Carsten Maschmeyer dort seine Gelder profitabel angelegt hat.
Ich bin aber definitiv für höhere Bezahlung von Zeitarbeitern gegenüber Festangestellten - so, wie es in Frankreich und der Schweiz schon lange selbstverständlich ist. Die Zeitarbeiter haben schliesslich den höheren Stress und bringen zudem Fremdfirmen-Know-How ins "Kollektiv der Betriebsblinden".
Ich fände es interessant, hierzu mal verschiedene linke Stimmen zu hören/lesen.
Zur Quelle (über den Mifa-Streick)
LöschenEs passierte im März: In diesem Monat verkaufte ALDI ein ordentliches Rad zu einem akzeptablen Preis. Der Hersteller: MIFA im thüringischen Sangerhausen. Die Medien berichteten im März nicht und nun wird erst im April bekannt, dass es in einer Nachtschicht im Vormonat zu einem wilden Streik kam. Auslöser war die Nachricht, dass polnische Leiharbeiter 1.400 Euro – und damit deutlich mehr als die thüringische Stammbelegschschaft – bekommen würden. Das reichte es den MIFA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie traten in den Spontanstreik noch in der Nachtschicht. Nach zwei Stunden wurde ihnen versichert: Ab sofort gibt es 150 Euro monatlich brutto mehr.
Hier weiter lesen:
http://links-sachsen.de/2012/04/mifa-mitarbeiter-im-thuringischen-sangerhausen-sind-mit-spontan-streik-erfolgreich/
Es ist darauf hinzuweisen, dass es hier um eine besondere Form des Streiks geht - den politischen Streik. Bei wikipedia steht dazu:
AntwortenLöschen"Inwieweit Streiks zur Durchsetzung politischer Ziele zulässig sind, ist international verschieden geregelt und umstritten.
In Deutschland werden politische Streiks als illegitim angesehen. Im Rahmen des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen kurze politische Demonstrationsstreiks nicht unter strafrechtlicher Sanktion wegen Nötigung eines Verfassungsorgans, sie können aber wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Leistungspflicht einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers nach sich ziehen. Begründet wird das Verbot politischer Kampfstreiks damit, dass in einer Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür vorgesehenen Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei von Zwängen zu treffen sei. Aus diesem Grund schütze das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 explizit Arbeitskämpfe, die „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Auch widerspräche es dem Demokratieprinzip, wenn die Gewerkschaften per Streik politische Forderungen durchsetzen könnten, die von einer Mehrheit der Bevölkerung beziehungsweise des Parlamentes nicht geteilt werden.
Neben der Gewerkschaft ver.di fordert von den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien die Die Linke ein politisches Streikrecht.
In Frankreich und Italien ist der Streik organisationsunabhängig als individuelles Recht von der Verfassung garantiert und anerkannter Ausdruck der politischen Willensäußerung auch gegen Parlament und Regierung.
Der Generalstreik nach dem Kapp-Putsch 1920 in Deutschland führte zur Niederschlagung des Putsches. In diesem Falle war die Demokratie bedroht und wurde durch den Generalstreik verteidigt. Die Pariser Mai-Unruhen von 1968 und der anschließende Generalstreik führten zu Neuwahlen, Lohnerhöhungen und einer Hochschulreform in Frankreich."
Das Thema ist also "heiß". Und gerade DIE LINKE sollte eine klare Position dazu haben.