Schallende Ohrfeige für Ministerin Schröder und Sachsens Innenminister Ulbig
Kerstin Köditz/ linksfraktionsachsen.de |
Zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden zur Klage des AKuBiZ e.V. gegen die Extremismusklausel des Bundesfamilienministeriums erklärte Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
"Was der gesunde Menschenverstand schon längst wusste, hat heute erstmals ein Gericht bestätigt: Es ist rechtswidrig, wenn das Bundesfamilienministerium von beantragenden Vereinen eine Erklärung abfordert, dass sie selbst und ihre Kooperationspartner nicht extremistisch seien. Diese allgemein Extremismusklausel genannte Erklärung hielt das Gericht für nicht hinreichend bestimmt.
Ich gratuliere dem klagenden Verein AKuBiZ aus Pirna zu diesem Erfolg und seiner Standhaftigkeit. Bekanntlich hatte er die Annahme des sächsischen „Demokratiepreises“ abgelehnt, weil die Staatsregierung von ihm die Unterschrift unter die Extremismusklausel des Freistaates gefordert hatte. Ich wünschte mir, dass mehr zivilgesellschaftliche Projekte in Sachsen ähnlich couragiert gehandelt hätten wie das AKuBiZ.
Dieser Verein hat damit beste Demokratieförderung im Wortsinne betrieben. Zivilcourage fängt dort an, wo man auch eigene Nachteile in Kauf nimmt. Dies hat das AKuBiZ getan. Das heutige Urteil ist in meinen Augen nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bundesfamilienministerin, sondern zugleich auch für den sächsischen Innenminister Markus Ulbig. Sie haben sie wohl verdient. Ich kann nur hoffen, dass bei beiden nunmehr ein Umdenken in Sachen Demokratie einsetzt und sie nicht den möglichen Weg der Berufung wählen werden.
Beide haben bisher nach dem Motto gearbeitet, dass des Extremismus verdächtige Gruppen nicht gefördert werden. Wer Extremist ist, bestimmt der Verfassungsschutz. Dieser leidet unter Verzerrungen auf dem linken Auge und ist auf dem rechten blind. Betrachtet man die Realität mit offenen Augen, dann sieht man, dass die angeblich linksextremistischen Gruppen am besten über die Neonazis informieren und so die Schwächen des angeblichen Verfassungsschutzes immer wieder ausbügeln. Wer die Neonazis wirklich bekämpfen will, sollte also über die Umschichtung von Finanzmitteln nachdenken."
Und so muss es sein. Demokratie ist, wenn jeder macht, was er will. Und wer am höchsten sitzt, hat dabei auch die größte Autorität:
AntwortenLöschenFreitag, 27. April 2012
(Sächsische Zeitung)
Bund und Sachsen ignorieren Urteil zur Extremismusklausel
Dresden. Trotz einer juristischen Niederlage und anhaltender Kritik will das Bundesfamilienministerium vorerst nicht auf die umstrittene, auch Extremismusklausel genannte Demokratieerklärung verzichten. Sie bleibe bis zum Ende einer „eingehenden Prüfung“ Bestandteil der Bescheide, sagte eine Sprecherin gestern. Auch Sachsen will nach der Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts an der jetzigen Praxis festhalten und Initiativen nur fördern, wenn diese sich zur demokratischen Grundordnung bekennen. Das Gericht hatte am Mittwoch die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) geforderte Demokratieerklärung für rechtswidrig erklärt. Bestimmte Formulierungen seien nicht präzise genug. (dapd)