Orientierung

Dienstag, 12. Juli 2011

Zur Parkplatz-Kontroverse in Coswig

Unbequemes Mitglied durch Wohnungsgenossenschaft gekündigt*

Presseerklärung des Kreisvorstandes DIE LINKE:
Schutz der gewählten Gemeinde- und Stadträte sichern!

Mit Besorgnis nehmen wir zur Kenntnis, dass der Fraktionsvorsitzende
DIE LINKE des Stadtrates von Coswig, Herr Dr. Eckehard Franz, wegen der Ausübung
seiner Tätigkeit für die Interessen der Coswiger Bürgerinnen und Bürger aus
der Coswiger Wohnungsgenossenschaft ausgeschlossen wurde. 

Für nicht hinnehmbar ist für uns, dass bis zum heutigen Tag, trotz der vielen Proteste und
der eindeutigen Gesetzeslage, keine Rücknahme des Ausschlusses erfolgte.
Der Oberbürgermeister sollte sich, entsprechend dem Kommunalgesetz, zum
Schutz seiner Stadträte einsetzen. Als Kreisverband halten wir es für wichtig,
unsere Gemeinderäte und Stadträte in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Gemein-
wohl ihrer Gemeinde oder Stadt zu schützen.


Wir fordern, mit aller Entschiedenheit die Rücknahme des Ausschlusses. Sollte das
nicht erfolgen, erwägen wir, eine Klage beim Landesverfassungsgericht einzureichen.

Kerstin Lauterbach          Andreas Graff
Kreisvorsitzende              Stellvertretender Kreisvorsitzender


Foto-Nachsatz (Rode): Aufbau und Abriss in Coswig - Chancen, Probleme und (gemeinsame!) Lösungen
Generationenhaus der WG Coswig


Abriss in der Breiten Straße










* vgl. auch Post vom 01. Juli 2011

3 Kommentare:

  1. Ich finde die Erklärung des KV gut. Sie hilft in solch einer unangenehmen Sache zumindest moralisch. Wenn man selbst Gemeinderat ist, kann man sich nur auf die Seite des „Bestraften“ stellen. Denn, wer für eine konkrete Sache aktiv ist, ist nicht überall gut angesehen und kann sehr schnell in „Verruf“ kommen. Ich hoffe nur, dass sich solche Fälle nicht wiederholen und kein Gemeinderat die Flinte ins Korn wirft.
    Die ganze Angelegenheit wird sich wohl nur noch durch ein Gericht klären lassen, dazu braucht Eckehard Franz unsere Unterstützung.

    Helga Frenzel

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  2. Eine gerichtliche Klärung ist für mich der härteste und ungünstigste Weg. Eine außergerichtliche Einigung setzt jedoch voraus, dass die Genossenschaft die Kündigung zurücknimmt und die Streitenden damit an einen Punkt zurückgehen können, von dem aus eine Kooperation wieder möglich wird. Ein Gerichtsverfahren, egal wie es ausgeht, wird immer schmerzhafte Narben hinterlassen - gekränkter Stolz, Misstrauen, Schuldzuweisung, Enttäuschung... Und dass dabei auch die Demokratie und der Genossenschaftsgedanke verletzt werden können, ist nicht der geringste Schaden. Hier geht es nach meiner Auffassung schon lange nicht mehr nur um persönliche Befindlichkeiten.

    G. Dietmar Rode

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  3. Meine moralische Unterstützung hat Dr. Eckehard Franz von mir erfahren , eine finanzielle Unterstützung ist zu organisieren falls er den härtesten Weg geht .
    Parkplatzprobleme gibt es über all mehr oder weniger auf der Welt . Sie sind Teil unseres Lebens geworden und deshalb ist das keine Privatsache mehr , wie einige Menschen uns einreden wollen , wenn in diesem Zusammenhang Druck ausgeübt wird , von wem und wo auch immer.

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Kommentare sind das Salz in unserer Suppe.