Orientierung

Freitag, 1. Juli 2011

Das uneingeschränkte Recht für das Gemeinwohl tätig zu sein

Stadtrat Dr. Franz (DIE LINKE) setzt sich in Coswig für eine Parkplatz-Lösung ein und wird als Genossenschaftsmitglied dafür gemaßregelt

Leserbrief von Andreas Graff, Meißen

Foto: Coswig von links (http://gleft.de/2z)
Für das Gemeinwohl tätig zu sein, so die verbindliche Formulierung im Kommunalgesetz, ist gewiss für die gewählten Stadt-und Gemeinderäte unseres Landes keine einfache Sache. Das heißt, ihre persönlichen Interessen, wie auch die von Parteien, Vereinen und Verbänden haben dabei bei Entscheidungen hintenanzustehen. Gemeinwohl beinhaltet den Anspruch, die Interessen aller Einwohner möglichst ausgewogen zu berücksichtigen. Eine Verantwortung, die die Stadträte mit Ihrer Wahl, den abgegebenen Eid übernommen haben. Das dabei der Rechtsstaat mit seiner Gesetzgebung die freie Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der Räte in der Kommunalverfassung fördert und schützt ist eine sehr beachtenswerte demokratische Errungenschaft unserer freiheitlichen Ordnung. 

In Coswig scheint da einiges auf dem Kopf zu stehen. Ein Stadtrat wird hart abgestraft, weil dieser gegen Interessen einer Wohnungsgenossenschaft verstoßen haben soll. Abgesehen davon, dass einiges in Sachen Demokratie in der Genossenschaft schnellstens in Ordnung gebracht werden muss, erheben sich die Verantwortungsträger dieser über geltendes Kommunalrecht. Im Kommunalgesetz §35 Abs.3 heißt es: „ Die Gemeinderäte üben ihr Mandat nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.“ 


Zu Recht nahm Stadtrat Dr. Eckehard Franz seine Verantwortung zur vielfach von Anwohnern zur Parkplatzsituation geäußerten Kritiken wahr, was erneut die Berichterstattung der SZ über die Stadtratssitzung vom 29. Juni eindeutig belegte. Deshalb schließe ich mich,  wie so viele meiner Kolleginnen und Kollegen Stadträte aus Nah und Fern, dem solidarischen Beistand gegenüber Dr. Franz an, und fordere die Rücknahme des Ausschlussbeschlusses der Wohnungsgenossenschaft.

 Andreas Graff
Stadtrat Meißen
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Eine anschauliche Erklärung des Vorganges ist bei Coswig von Links nachlesbar.
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Fotos: Rode
Juni 2011: Abrissarbeiten in der Breiten Straße - Chancen zur Verbesserung der Wohnqualität in Coswig





1 Kommentar:

  1. Derfen die denn das?! - möchte man da (ohne Anlehnung an König Friedrich August III.) ausrufen. Na klar, da ist einer aufmöpfig, der lässt sich nicht per Dekret des Vorstandes abspeisen. Dafür ist Eckehard Franz bekannt. Aber wo er Recht hat, hat er Recht. Der ursprüngliche Genossenschaftsgedanke ist nicht ohne die Grundsätze der Demokratie zu verwirklichen. Und das ist nicht immer bequem. Ein Rausschmiss löst da nichts, sondern verhärtet nur. Wie oft werden streitbare Leute in die Ecke gedrängt mit der Forderung "Schluss mit der Polemik". Aber mit Polemik (Streitgespräch) haben fast alle Veränderungen angefangen, während ohne Polemik fast alles aufhört. In Coswig gibt es offenbar eine ganze Menge auszustreiten. Da ergeben sich tolle Chancen aus den laufenden Veränderungen im Neubaugebiet Dresdner Straße. Und die dort heute und zukünftig Wohnenden sollten da schon demokratisch mitreden - "Die derfen das!". Und jetzt sollte das auch noch gehen...

    G. Dietmar Rode, der selbst 24 Jahre in dieser Straße wohnte

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