Wappen von Geyer (Erzgeb.) |
für eine Konferenz zum Thema
Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse in Sachsen
am 07. April 2011, 18 Uhr in Geyer,
Zwönitzer Str. 39 Gartenheim „Naturfreunde e.V.“
Die Verfassung des Freistaates Sachsen gibt in Artikel 88 dem freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden den Vorrang gegenüber gesetzlichen Gebietsänderungen.
Der Zusammenschluss von Gemeinden kann nach § 8 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) kann in zwei grundsätzlichen Formen erfolgen: entweder durch Eingliederung (Eingemeindung) von Gemeinden in eine andere Gemeinde oder durch Fusion mehrerer Gemeinden (Vereinigung).
Welche Form des Gemeindezusammenschlusses gewählt wird, hat unterschiedliche Konsequenzen für die inhaltliche Gestaltung der Vereinbarung über die Gebietsänderung, dem Fortbestand von Gemeindeorganen, der Fortgeltung des Ortsrechts und in welchem Umfang ggf. Grunderwerbssteuer anfällt.
Referent ist Klaus Tischendorf, MdL und Stadtrat
Dieser Thematik dürfte auch für Landkreis Meißen wichtig und aktuell sein. Interessenten sollten sich über folgende Adressen anmelden:
Kommunalpolitisches Forum Sachsen e.V.
Großenhainer Str. 99, 01127 Dresden
Telefon: (0351) 482 79 44 oder 482 79 45; Fax: (0351) 795 24 53
info@kommunalforum-sachsen.de, www.kommunalforum-sachsen.de
oder an: Angela Hähnel
Tel (037296) 92 146, Fax 037296) 92 147
Das gleiche Thema "Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden" wird in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung des KFS am 02. April in Dresden von 10 bis 12 Uhr als Weiterbildungsveranstaltung behandelt. Sie findet in Dresden, Schützenplatz 14, Haus der Gewerkschaften statt.
AntwortenLöschenReferent: Herr Falk Gruber, Sächsischer Städte- und Gemeindetag