
Die 8. Sitzung des Kreistages Meißen fand am 18.03.2010 in Radeburg statt. Diesmal war die Liste der Tagesordnungspunkte nicht ganz so lang wie in vorangegangenen Sitzungen. Aber hinsichtlich ihrer Brisanz, bedingt durch die verkündeten Sparmaßnahmen durch Land und Bund, nimmt sie eher eine zweifelhafte Spitzenposition ein.
Einwohnerfragestunde, Bestätigung ehrenamtlicher Richter der Sozialgerichtsbarkeit und Mitgliederveränderungen im Ausschuss für Soziales, Schule, Kultur und Sport waren eher „Kleingeld“. Ähnlich waren die Umsetzung des Konjunkturpaktes II, Finanzierung des Kulturraumes Elbtal-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Stand des Radwegenetzes und der Wirtschaftsabschluss des Eigenbetriebes „Wohnpflegeheim Heidehäuser“ als Routineaufgaben zu bearbeiten.
Die Tagesordnungspunkte zu den Regelleistungen nach SGBII und die Fortführung der ARGE gem. §44b SGBII standen vor allem in Abhängigkeit zu den noch offenen Gesetzgebungsänderungen auf Bundesebene.
Viel problematischer war die Frage, ob bzw. wie der Landkreis die Minderleistungen des Freistaates kompensieren kann. In den nächsten 3 Jahren werden jeweils 1,7 Mrd. € weniger vom Land an die Landkreise fließen!!! Das ist ein in nie gekannter Weise brutales Sparprogramm, das katastrophale Folgen haben wird. Bereits in diesem Jahr werden z.B. bei der Jugendpauschale 240 T€ weniger zur Verfügung stehen. Dadurch sind mindestens 12 Stellen bei freien Trägern der Jugendhilfe nicht mehr bezahlbar, und die für 2010 geplanten Landkreismittel für 2010 müssen bereits im ersten Halbjahr ausgegeben werden, um das Niveau der Jugendarbeit wenigstens Ende Juni zu halten.
Die Beschlussvorlage der Kreisverwaltung beinhaltete eine lange Liste, nach der im Haushalt Möglichkeiten zur Einsparung und Umgruppierung gesucht werden sollten. Allein nach der problematischen Haushaltsdebatte Ende vergangenen Jahres war das jedoch von vorneherein als illusorisch zu betrachten. Ein Alibi für den Landrat?
Die Kreisräte mehrerer Fraktionen äußerten sich in der Diskussion hilflos und in unterschiedlicher Weise ablehnend, die entstehenden Lücken durch den Landkreis selbst kompensieren zu wollen. LINKE und SPD sahen vor allem das Land in der Pflicht zur Veränderung. CDU und FDP forderten, nicht einzelne Posten, sondern das Gesamtpaket des Kreises auf den Prüfstand zu stellen. Grotesk, und eher zynisch als tatsächlich ernstzunehmend, hob sich dabei der Vorschlag der NPD ab, entstehende Haushaltslücken durch teilweisen Verzicht der Kreisräte auf Aufwandsentschädigungen für ihre ehrenamtliche Arbeit auszugleichen...
Wieso finden Sie es "Grotesk, und eher zynisch" was die NPD da gefordert hat. Es wäre zumindest ein Signal gewesen das nicht nur bei der Bevölkerung gespart wird sondern auch bei denen, die auf Grund einer Wahl im Kreistag sitzen.
AntwortenLöschenHier geht es nicht um Diäten wie bei zwei Kreisräten der NPD, die Mitglieder des Landtages sind, oder um Gehälter, wie sie die anderen drei NPD-Kreisräte vom Landtag oder vom NPD-Verlag Freie Stimme erhalten. Hier geht es um Aufwandsentschädigungen, die die Kreisräte zur Absicherung ihres Ehrenamtes (Fahrten, Telefon, Arbeitszeitausfall usw.)bekommen... Aber dieser Antrag war augenscheinlich auch nur als weiterer Versuch geplant, den wahren Charakter dieser Partei zu verschleiern. Andererseits reißt die Landespolitik so viele und immer größere Löcher in unserem Kreishaushalt auf, dass wir das Vielfache der Zahl an Kreisräten brauchten, um sie immer wieder mit deren eingesparten Aufwandsentschädigungen zu stopfen ... eine sogenannte Milchmädchenrechnung...
AntwortenLöschenZum Thema „Arbeitsplätze in Coswiger Jugendhäusern bedroht“ äußerte sich Dagmar Gorek, Stadträtin in Coswig und Kreisrätin für DIE LINKE in Meißen:
AntwortenLöschenUnter dieser Überschrift konnte man in der Wochenendausgabe der SZ vom 27. März nachlesen, welche Folgen die Kürzung der Fördermittel für die Jugendvereine durch das Land Sachsen bei der JuCo haben werden.
Als Kreisrätin bin ich von dem Artikel in besonderem Maße angesprochen, denn ich muss mich fragen, ob ich durch mein Abstimmungsverhalten im letzten Kreistag Schuld trage an dem Dilemma.
Zur Kompensation von Minderleistungen des Freistaates aus Haushaltsmitteln des Landkreises kommen nur die allgemeinen Deckungsmittel in Frage, also die allgemeinen Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage, so Landrat Steinbach auf dem Kreistag vom März.
Da die Schlüsselzuweisungen eine feste Größe darstellen, bleibt als einzigste Variante eine höhere Kreisumlage.
Dass dies keine ernst zu nehmende Diskussionsgrundlage ist, weil die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden des Landkreises ihre Belastungsgrenze bereits erreicht haben, wurde durch unsere Fraktionsvorsitzende und viele Folgeredner zum Ausdruck gebracht. Die Kommunen sind nicht mehr in der Lage, für Minderleistungen von Bund, Land und Kreis aufzukommen. Ihnen bleibt nur noch der unmittelbare Griff in die Taschen der Bürger über Steuererhöhungen oder Kürzungen bei Freiwilligkeitsaufgaben.
Coswig hat seine Grundsteuer B erhöht, um ein Haushaltsloch von 85 000 Euro stopfen zu können.
Somit konnte die Beschlussvorlage der Landkreisverwaltung keine Zustimmung finden und wurde mit sieben Enthaltungen abgelehnt. Auch von mir!